Was Sie benötigen:
- Eine Bank Ihres Vertrauens
- Die Einigung Ihrer Geschäftspartner auch dieser Bank zu vertrauen
Sinn und Zweck eines Sperrkontos
- Ein Sperrkonto hinterlegt eine gewisse Summe als Gewähr für spätere Baufehler, die bereinigt werden müssen.
- Im Rahmen der Gewährleistung muss gesichert sein, dass die Kosten für nicht korrekt ausgeführte Arbeiten gedeckt sind. Aus diesem Grund werden vorher kalkulierte Summen als Gewährleistung festgelegt.
- Diese festgestellte Summe wird als Gewährleistung auf ein Sperrkonto überwiesen. Nach Ende der Gewährleistung werden die eingezahlten Beträge wieder auf die Konten der Geschäftspartner überwiesen, wenn sich in dem Zeitraum kein Mangel an der Bausubstanz gezeigt hat.
- In der Regel handelt es sich dabei um fünf Jahre. Sperrkonten werden fast ausschließlich für das Baugewerbe eingerichtet.
Inanspruchnahme des Sperrkontos
- Treten innerhalb der Gewährleistung Schäden an der Bausubstanz auf, haftet der Unternehmer. Der Unternehmer kann nun die Schäden selbst bereinigen.
- Ist das Unternehmen aber zwischenzeitlich insolvent geworden, können nun die Schäden aus dem Sperrkonto bedient werden.
- Das Sperrkonto dient somit der Sicherheit des Generalunternehmers und gibt dem Subunternehmer den finanziellen Spielraum, den er in Kleinbetrieben sonst untergehen lässt. Das Kapital für Schadensbeseitigung ist mit einem Sperrkonto vorhanden, sicher und insolvenzfrei.
Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins Erwachsenenleben: Das erste eigene Bankkonto. Was Sie …
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