Spendenquittung von der Steuer absetzen

Kirchenspenden sind von der Steuer absetzbar. Kirchenspenden sind von der Steuer absetzbar.
Wenn Sie eine Geldspende machen, dann ist es sinnvoll, diese Zuwendung auch von der Lohn- oder Einkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder des Lohnsteuerjahresausgleiches mittels einer Spendenquittung abzusetzen. Lesen Sie hier, was Sie für eine Absetzbarkeit beachten müssen.
Christine Spranger
20.05.2011 Christine Spranger

So machen Sie Spendenquittungen steuerlich geltend

Ein altbekanntes Sprichwort sagt, dass das Geben seliger ist als das Nehmen. Und wenn Sie etwas zu geben haben, dann sollte das für Sie unkompliziert sein.

  • Wenn Sie von einem Verein dafür, dass Sie Geld gespendet haben, eine Spendenquittung bekommen wollen, dann mindert der Betrag Ihr zu versteuerndes Einkommen. Aber nur, wenn der betroffene Verein als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen wurde. So eine gemeinnützige Tätigkeit zielt darauf ab, das allgemeine Wohl der Öffentlichkeit zu fördern. Wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt wurde, dann muss er selber keinen Gewinn versteuern.
  • Der Verein hat dann keinerlei Nachteile, wenn er so eine Spendenquittung für Sie ausstellt. Wenn Ihre Zuwendung in Form von Geld oder einer Sachspende den Betrag von 200 Euro nicht überschreitet, dann reicht normalerweise der Bareinzahlungsbeleg oder auch die Buchungsbestätigung Ihrer Bank als Nachweis beim Finanzamt. Dies spart dem Spender und auch dem Verein oder der gemeinnützigen Organisation Zeit und Geld.
  • Die Höchstgrenzen für Ihren steuerlichen Spendenabzug wurden bei einer Gesetzesreform vereinfacht und ausgeweitet. Bis zu 20 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte können von Ihnen steuerlich geltend gemacht werden. Alles, was darüber hinaus geht, können Sie auch in den folgenden Jahren noch angeben.
  • Wenn Sie den Spendenbeleg im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen, dann werden Ihre zu versteuernden Einkünfte um den Spendenbetrag verringert. Die Ersparnis hängt davon ab, wie viel Prozent Steuern Sie zahlen.
  • Sie können davon ausgehen, dass die Finanzämter immer einen Pauschalbetrag bis zu 30 Euro auch ohne Beleg anerkennen. Bezeichnen Sie die als sogenannte „Groschenspenden“, die das Rote Kreuz sammelt.
Diese Anleitung
Leser-Tipps (1) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • exikuss | 01.08.2011, 19:57

    Das stimmt, Finanzämter akzeptieren tatsächlich einen Pauschalbetrag ohne Belege. Alles andere funktioniert nur auf schriftlicher Basis, daher bewahre ich immer alle Belege für Spenden in einer Klarsichtfolie auf und setze diese dann gesammelt ab. Jeder seriöse Verein hat kein Problem damit, Quittungen auszustellen. Bei allen anderen würde ich erst gar nicht spenden.

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