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Sozialversicherungsausweis beantragen - so geht's

Ihren Sozialversicherungsausweis sollte Sie sicher aufbewahren.
Ihren Sozialversicherungsausweis sollte Sie sicher aufbewahren.
Zu einem der wichtigsten Dokumente in unserem Leben zählt unter anderem der Sozialversicherungsausweis. Er ist dient Ämtern und Behörden als Beleg, dass Sie sozial versichert sind. Ohne einen Sozialversicherungsausweis können Sie keine berufliche Tätigkeit ausüben. Falls Sie noch keinen Sozialversicherungsausweis besitzen, erklärt diese Anleitung wie Sie Ihren Sozialversicherungsausweis beantragen können.

Was Sie benötigen:

  • Aktuelles Lichtbild

So beantragen Sie Ihren Sozialversicherungsausweis

Bevor Sie eine erste berufliche Tätigkeit ausüben können, muss der Sozialversicherungsausweis beantragt werden. Einen Sozialversicherungsausweis erhalten Sie, indem Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Rentenversicherung wenden. Sie erhalten Ihren Rentenversicherungsausweis anschließend auf postalischem Weg.

  1. Für den Sozialversicherungsausweis müssen Sie nicht zwingend ein Lichtbild anfertigen lassen. Heute ist das Aufkleben eines Lichtbilds  nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nur noch in bestimmten Wirtschaftszweigen erforderlich. Auch die Mitführungspflicht ist zum 01.01.2009 entfallen. Auch hier gilt, dass der Sozialversicherungsausweis nur in bestimmten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen mitzuführen ist. Unter anderem betrifft, das die Arbeitnehmertätigkeiten im Baugewerbe, Schaustellergewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und einige weitere.
  2. Diesen Sozialversicherungsausweis sollten Sie unbedingt sorgfältig aufbewahren!
  3. Einige Arbeitgeber behalten Ihren Sozialversicherungsausweis für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ein. Wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie ebenfalls Ihren Sozialversicherungsausweis oder die Rentenversicherungsnummer vorlegen. In diesem Fall sollten Sie sich dann an Ihren Arbeitgeber wenden, damit er Ihnen Ihren Sozialversicherungsausweis für die Nebentätigkeit gegebenenfalls aushändigen kann.
  4. Sollte Ihr Sozialversicherungsausweis aus irgendeinem Grund abhanden kommen, müssen Sie sofort Ihren Rentenversicherungsträger darüber informieren und einen neuen Antrag stellen.
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