Ohne eine Begleitperson und ohne eine Einverständniserklärung ist für Ihren Sprößling bereits an der Disco-Tür Schluss, wenn er noch nicht volljährig ist. Wie Sie eine solche Erklärung schreiben, wird Ihnen im Folgenden erläutert.
- 28.12.2011 Kathrin Nitschke
Gibt es ein Recht auf Disco?
- Grundsätzlich gilt gemäß § 5 des Jugendschutzgesetzes, dass Jugendlichen unter 16 der Zutritt zu Tanzveranstaltungen ohne Begleitung gar nicht und Jugendlichen über 16 Jahren nur bis 24:00 Uhr gestattet werden darf.
- Viele Disco-Betreiber lassen sich auf Einverständniserklärungen jedoch in der Regel nur ein, wenn der Jugendliche mindestens 16 Jahre alt ist.
- Sie können Ihrem Kind auch nicht grundsätzlich erlauben, die Disco auch nach 24:00 Uhr besuchen zu dürfen, sondern es ist eine andere volljährige Person von Nöten, der Sie die Personensorge für Ihr Kind übertragen.
- Suchen Sie diese Person daher sorgfältig aus, denn es muss gewährleistet sein, dass Ihr Kind bei dieser Person gut aufgehoben ist. Die Discos helfen da ein wenig mit, indem Sie Ihrem Kind und der Begleitperson sowohl die Einverständniserklärung, als auch deren Ausweise entgegen nehmen und erst bei einem gemeinsamen Verlassen der Disco wieder aushändigen.
- Die Erklärung ist im Übrigen kein Freifahrtschein. Discobetreiber sind nicht verpflichtet, Ihrem Kind mit Ihrem Einverständnis und einer Aufsichtsperson Einlass zu gewähren, da diese immer noch das Hausrecht haben. Zudem können auch behördliche Anordnungen dazu führen, dass die Veranstaltung für den Jugendlichen gesperrt bleibt.
Die Einverständniserklärung schreiben
- Wenn die Disco, die Ihr Kind besuchen möchte, nicht schon ein Formular auf der Internetseite bereithält, schreiben Sie es ganz leicht selbst.
- Aus der Erklärung sollte zunächst eindeutig hervorgehen, dass Sie mit dem Disco-Besuch Ihres Kindes einverstanden sind und sich bewusst dafür entschieden haben, einer anderen Person die Personensorge zu übertragen.
- Schreiben Sie alle relevanten Daten zu Ihrer Person auf und notieren Sie auch die Telefonnummer.
- Als nächstes kommen die Daten zu dem minderjährigen Jugendlichen.
- Und als nächstes die Daten der Person, der Sie die Personensorge übertragen.
- Versehen Sie die Einverständniserklärung mit Ort und Datum und unterschreiben Sie sie. Auch der von Ihnen beauftragte Aufsichtspflichtige sollte die Erklärung mit unterzeichnen.
- Machen Sie auch eine Kopie Ihres Ausweises. Nur mit einer Ausweiskopie können die Veranstalter überprüften, ob die Unterschriften übereinstimmen und Ihr Kind sich die Erklärung nicht selbst geschrieben hat.
- Achten Sie darauf, dass auch Ihr Sprössling, sowie die Aufsichtsperson ihre Ausweise dabei haben.