So können Sie sich arbeitssuchend melden
- 28.07.2010 Frauke Itzerott
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Grundsätzlich müssen Sie sich arbeitssuchend melden, sobald Sie wissen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren werden oder aufgeben möchten oder nach der Ausbildung nicht übernommen werden, frühestens aber drei Monate vorher. Ein rechtzeitige Meldung der Arbeitslosigkeit ist sehr wichtig, da dann für den gesetzlichen Rentenanspruch keine Fehlzeiten im Lebenslauf auftauchen, in denen Sie dann nicht renten- und pflegeversichert sind. Geben Sie Ihren Arbeitsplatz aus freien Stücken auf, droht Ihnen allerdings eine Sperre für 3 Monate für das Arbeitslosengeld I. Bezüge, wie Arbeitslosengeld I oder II (umgangssprachlich als Hartz IV bekannt) erhalten Sie nur, wenn Sie sich arbetslos melden und somit Anspruch auf Unterstützung haben.
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Waren Sie mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig (also auf Lohnsteuerkarte) beschäftigt, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, bei dem Sie ein weiteres Jahr 60 % Ihres vorherigen Bruttogehalts bekommen. Ist der Betrag des Arbeitslosengeld I unter einem bestimmten Limit, kann zusätzlich Wohngeld beantragt werden.
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Nach Ablauf dieses Jahres, für den Fall, dass Sie keine neue Arbeitsstelle gefunden haben, bekommen Sie Arbeitslosengeld II, an das eine Menge Auflagen, wie z.B. Größe und Preis der Wohnung, verschiedene Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt, eine bestimmte Anzahl Bewerbungen im Monat etc. geknüpft sind. Haben Sie noch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeführt (z. B. nach dem Studium oder der Schule) haben Sie nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
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Arbeitssuchend melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe, dort können Sie am Empfang vorsprechen und erhalten dann alle weiteren Informationen. Außerdem werden Sie einem bestimmten Sachbearbeiter zugeteilt, der mit Ihnen eine Vereinbarung trifft, wie Sie bei der Stellensuche vorgehen können und welche Zusatzkurse für Sie eventuell in Frage kommen.
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Melden Sie sich arbeitssuchend, dann erhalten Sie keine Leistungen (Geld), aber Ihr Lebenslauf ist für die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin lückenlos und Sie können die Angebote der Agentur für Arbeit (Berufsinformationszentrum, Stellensuche auf der Homepage der Agentur für Arbeit) nutzen, erhalten aber keinerlei finanzielle Unterstützung. Arbeitslosengeld I oder II erhalten Sie nur, wenn Sie sich auch abreitslos melden. Auch dies sollte rechtzeitig geschehen, da Arbeitslosengeld I und II niemals rückwirkend gezahlt werden kann, immer erst ab den Termin der Antragsstellung!
