Was Sie benötigen:
- Auflistung der Fahrten
- Formloser Antrag
Fahrtkostenabrechnung für Fahrten zwischen Arbeitsstelle und Heim
- Die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer kann jeder geltend machen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Sie mit dem Fahrrad, dem Bus oder Auto zur Arbeit fahren. Sogar Fußgänger können die Entfernungspauschale geltend machen. Die einzige Ausnahme besteht, bei der Inanspruchnahme von Flugzeugen und Taxis.
- Steuerrechtlich betrachtet gehören die Fahrtkosten mit zu den Reisekosten.
- Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Das ist meistens der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Strecke zwischen der Arbeit und dem Heim mit dem Privat-Pkw zurücklegt. Auch der Fahrkostenzuschuss ist steuerpflichtig, kann allerdings vom Arbeitgeber pauschal besteuert werden. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer für den Fahrtkostenzuschuss keine Sozialversicherungsabgaben abführen.
Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschüsse richtig abrechnen
- Anders als 2007 und 2008 können ab 2009 wieder Fahrtkosten für die gesamte Strecke geltend gemacht werden. Auch die Fahrtkostenzuschläge sind wieder vollständig versteuert und daher von Sozialabgaben befreit.
- Die Entfernungspauschale für Ihre Fahrtkostenabrechnung beträgt für eine einfache Fahrt 0,30 Euro je Kilometer. Durch die Kürzung der Pendlerpauschale wurden in vielen Fällen zu viele Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Einen Antrag auf Rückerstattung der zu viel entrichteten Beträge, erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.
Oft sind lange Fahrten zur Arbeitsstätte bzw. Dienstreisen für viele Arbeitnehmer in der heutigen …
Die ordnungsgemäß aufgelistete Fahrtkostenabrechnung verhilft dem Arbeitnehmer zu einer Steuererstattung. Daher sollten Sie auch bei Fahrtkostenzuschüssen vom Arbeitgeber eine Fahrtkostenabrechnung einreichen.
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