Ein Umzug und die Einrichtung einer neuen Wohnung sind teuer. Wenn Sie zu den Geringverdienern oder Hartz IV-Beziehern zählen, könnten Sie beim Arbeitsamt Erstausstattungsgeld für Ihre Wohnung beantragen.
- 08.11.2010 Liyah García Ferreira
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
- Antrag
- weitere Unterlagen
So beantragen Sie Erstausstattungsgeld
- Dafür müssten Sie den Nachweis bringen, dass Sie diese Zusatzkosten nicht alleine tragen können. Die letzten ca. 3 Lohnabrechnungen sollten dafür reichen. Gehen Sie zum Arbeitsamt und vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespräch. Bringen Sie gleich alle relevanten Unterlagen mit. Am wichtigsten ist der neue Mietvertrag, mit dem Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich über eine neue Wohnung verfügen, für die Sie auch das Erstausstattungsgeld beantragen.
- Da das Arbeitsamt keinen Antrag als Vordruck bereitstellt, müssten Sie einen formlosen Antrag selbst verfassen. Zählen Sie genau auf, was Sie alles benötigen, z.B. Küche, Couch, Badmöbel, Spiegel, Schrank, Schuhschrank usw. Nur aufgrund Ihrer detaillierten Aufzählung, kann Ihnen ein entsprechend hoher Zuschuss gewährt werden. Bitte bedenken Sie: Sie müssen erst den Antrag stellen, bevor Sie munter Möbel bestellen. Diese Leistung ist nur als Hilfe gedacht und fällt geringer aus, als Sie denken. Eine Designerküche lässt sich davon sicher nicht bezahlen. Auch müssen Sie wissen, dass Sie im Leben nur einmal Erstausstattungsgeld für Ihre Wohnung beantragen können.
- Falls Sie größere Ersparnisse haben oder über eine Lebensversicherung verfügen, dann scheitert Ihr Antrag auf Erstausstattungsgeld für Ihre Wohnung. Sie sind verpflichtet, erst einmal Ihre Ersparnisse bis zur vom Amt festgesetzten Obergrenze aufzubrauchen, bevor Sie öffentliche Gelder als Unterstützung gewährt bekommen.