- 13.01.2012 Rainer Ellmer
Eine Briefzusatzleistung nutzen
Wenn Sie einen Brief versenden möchten, können Sie dies auf dem normalen Weg machen oder eine Briefzusatzleistung in Anspruch nehmen.
- Hier kommt es darauf an, wie wichtig Ihr Brief ist. Handelt es sich um eine Kündigung, sollten Sie unbedingt die Briefzusatzleistung "Einschreiben" in Anspruch nehmen.
- Bei einem Einschreiben haben Sie ebenfalls mehrere Möglichkeiten. Sie können hier das normale Einschreiben nutzen, dann wird der Einwurf in den Postkasten mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.
- Ebenfalls können Sie das eigenhändige Einschreiben als Briefzusatzleistung nutzen. Hier wird die Übergabe an den Empfänger oder Empfangsberechtigten mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.
- Als weitere Möglichkeit können Sie noch das Einschreiben mit Rückschein in Anspruch nehmen. Hier dokumentiert der Postbote nicht nur die Abgabe oder den Einwurf Ihrer Sendung, sondern der Empfänger muss auch die Entgegennahme der Sendung unterschreiben. Die Karte mit der Empfangsbestätigung wird Ihnen dann an Ihre Anschrift zurückgesandt.
- Geben Sie bei Abgabe der Sendung am Postschalter einen entsprechenden Hinweis und der Mitarbeiter wird Ihren Brief entsprechend frankieren.
So können Sie Ihre Sendung noch verschicken
Als weitere Briefzusatzleistung gibt es noch den DHL-Expressbrief. Hier können Sie das Zustelldatum und die Uhrzeit entsprechend festlegen.
- Die Post sorgt dann dafür, dass Ihre Sendung zu dem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt zugestellt wird.
- Bei einem DHL-Expressbrief ist in der Regel keine weitere Briefzusatzleistung wie zum Beispiel Einschreiben nötig, da Sie hier die Möglichkeit haben, den Brief gegen einfache Unterschrift zustellen zu lassen.
- Des Weiteren ist der DHL-Expressbrief bis zu 500 Euro automatisch versichert. Die Versicherung lässt sich kostenpflichtig bis zu 25.000 Euro erhöhen.
Alle Angaben: Stand Januar 2012