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Selbstanzeige wegen Schwarzarbeit - so machen Sie es richtig

Schwarzarbeit ist strafbar.
Schwarzarbeit ist strafbar.
Dass Schwarzarbeit vom Gesetzgeber nicht geduldet wird und auch eine strafbare Handlung ist, dürfte eigentlich jedem Arbeitnehmer, aber auch jedem Arbeitgeber, bekannt sein. Dass Schwarzarbeit auch strafrechtliche Folgen hat, ist ebenfalls allen Beteiligten klar. Aber wie kommt man aus solch einer Sache heraus? Lesen Sie hier Wissenswertes über eine Selbstanzeige wegen Schwarzarbeit.

Eine Selbstanzeige kann hilfreich sein

  • Wer sich wegen einer Straftat, beispielsweise Schwarzarbeit, selbst stellt und ein Geständnis ablegt, wird von den Gerichten nicht so hart bestraft wie jemand, der nicht gesteht. Des Weiteren ist es für die Justiz hilfreich, wenn sich der Täter auch noch als Kronzeuge zur Verfügung stellt.
  • Oftmals wird dann gegen eine Geldstrafe das Verfahren gegen den sich selbst anzeigenden Täter eingestellt. Allerdings vergeht vom Zeitpunkt der Selbstanzeige, beispielsweise wegen Schwarzarbeit, bis zur möglichen Einstellung des Verfahrens eine ziemlich lange Zeit.
  • Für den sich selbst Anzeigenden wird das mögliche Verfahren nicht ganz so schlimm. Hat er zum Zeitpunkt der Schwarzarbeit allerdings soziale Leistungen bezogen, muss er sich darüber im Klaren sein, dass er diese Leistungen auf alle Fälle zurückzahlen muss.

Schwarzarbeit ist ein Vergehen

  • Für den Arbeitgeber sieht die Sache wesentlich schlimmer aus, denn auf nachgewiesene Schwarzarbeit steht, auch bei Selbstanzeige, zunächst eine Geldstrafe, welche je nach Ausmaß bis zu 50.000 Euro betragen kann. Zudem wird seitens des Finanzamtes ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung noch folgen.
  • Weiterhin muss der ertappe Arbeitgeber sämtliche Sozialabgaben für die gesamte Zeit nachzahlen, und auch die Rentenversicherung verlangt die Nachzahlung der nicht erhaltenen Beiträge.
  • Das Arbeitsamt verlangt bei entdeckter Schwarzarbeit auch die Nachzahlung der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, und falls die Firma des Arbeitgebers auch noch einer Berufsgenossenschaft angehört, so verlangt sie auch diese Beiträge nachträglich.

Selbstanzeige wegen Schwarzarbeit ist der richtige Weg

  • Wer sich bei den Behörden wegen Schwarzarbeit selbst anzeigt, kann ab diesem Zeitpunkt schon etwas besser schlafen, denn es ist der tägliche Druck weg, dass man unter Umständen wegen der Schwarzarbeit erwischt wird.
  • Die Behörden sind froh über jede Person, die sich selbst anzeigt. Weil Schwarzarbeiter so extrem schwer zu fassen sind, freuen sie sich über eine Selbstanzeige und zugleich auch die Hilfe, da sie nun eine Handhabe gegen den Arbeitgeber besitzen.
  • Da die sich wegen Schwarzarbeit selbst anzeigende Person schon mit der Nachzahlung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge genug bestraft sind, verzichten die Behörden in der Regel auf eine Anzeige gegen den Betroffenen. Wie man an den gut situierten Steuersündern im Jahre 2010 ersehen konnte, waren die vielen Selbstanzeigen für die betreffenden Personen hilfreich, da fast alle Verfahren gegen Auflage einer Geldstrafe eingestellt wurden.
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