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Schwimmerlass - Sicherheitsmaßnahmen als Lehrer einhalten

Schwimmunterricht braucht Sicherheit.
Schwimmunterricht braucht Sicherheit.
Geben die Eltern Ihr Kind in fremde Obhut, so haftet diese Aufsichtsperson, wenn es zu einem Unfall kommt. Das gilt auch für die Lehrkraft, die Kindern das Schwimmen beibringt. Aus diesem Grund ist es für einen Schwimmlehrer unerlässlich, den Schwimmerlass des Kultusministeriums zu kennen und die Sicherheitsmaßnahmen als Lehrer einzuhalten. Einem Lehrer mit pädagogischem Geschick gelingt es ohne dem "pädagogischen Zeigefinger", seine Schüler über Verhaltensweisen zur Unfallverhütung beim Schwimmen aufzuklären. Um den Schwimmerlass in der täglichen Arbeit korrekt umzusetzen, sollten Sie einige Hinweise beachten.

Was Sie benötigen:

  • Verantwortungsbewusstsein
  • Pädagogisches Geschick

Machen Sie sich bewusst, dass der Schwimmerlass des Kultusministeriums die rechtliche Grundlage für den Schwimmunterricht ist und in allen Schulstufen und Schulformen eingehalten werden sollte.

Den Schwimmerlass als Lehrer umsetzen

  • Überprüfen Sie, ob Sie als Schwimmlehrer geeignet sind. Sie müssen ein sicherer Schwimmer sein und Ihre Rettungsfähigkeit belegen können. Als Nachweise dienen Schwimmabzeichen (mind. Bronze), Freischwimmerzeugnis und Bescheinigungen der DLRG, der Wasserwacht der DRK oder Schulaufsichtsbehörde.
  • Tragen Sie als Lehrer immer Schwimm- oder Sportbekleidung.
  • Beachten Sie die unterschiedlichen Aufsichtsmodalitäten, die der Schwimmerlass vorgibt. Sie allein haben die Aufsichtspflicht für Ihre Gruppe! Bei der Arbeit mit Sonderschülern ist bei Bedarf eine weitere Aufsichtsperson möglich. Bei Freischwimmer-Anfängern muss der Unterricht im tiefen Wasser mit Einzelbeaufsichtigung erfolgen.
  • Berücksichtigen Sie Ihre sportlichen Fähigkeiten und Fachkompetenzen bei der Planung des Unterrichts. Nur wenn Sie über entsprechende Qualifikationen verfügen, können Sie Wasserspringen und Tauchen lehren.
  • Erteilen Sie Schwimmunterricht nur in Becken oder Beckenteilen, in denen kein öffentlicher Badebetrieb stattfindet.
  • Informieren Sie sich gründlich über die Badeordnung der Schwimmstätte, in der Sie unterrichten. Achten Sie auf Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen. Die Wassertiefe entscheidet über Kopf- und Startsprünge.
  • Teilen Sie die Klasse in geeignete Lerngruppen ein. Der Schwimmerlass empfiehlt eine Einteilung in Nichtschwimmer- und Schwimmergruppen. Sollten Sie Nichtschwimmer und Schwimmer gemeinsam unterrichten, müssen Sie den Unterricht im Nichtschwimmerbecken durchführen.

Sicherheitsmaßnahmen für den Schwimmunterricht

  • Der Schwimmerlass fordert eine Belehrung über Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen. Beginnen Sie damit Ihren Unterricht, denn Kinder neigen oft zur Selbstüberschätzung und mangelnder Disziplin. Kontrollieren Sie, ob alle Schüler ihren Schmuck abgelegt haben, der beim Schwimmen und Baden gefährlich sein könnte.
  • Erarbeiten Sie gemeinsam mit den Schülern Baderegeln, die jeder zu befolgen hat. Legen Sie konkrete Verhaltensregeln fest (Wir springen nicht von den Sprungblöcken. Erst, wenn der Sportlehrer die Erlaubnis hierzu gibt, …).
  • Überprüfen Sie am Beginn und Ende des Unterrichtes die Vollständigkeit Ihrer Gruppe.
  • Wählen Sie Ihren Platz am Beckenrand so, dass Sie alle Schwimmschüler gut beobachten können. Falls Sie im Wasser mit einzelnen Schülern arbeiten müssen, sollten sich die anderen außerhalb des Beckens befinden.
  • Vermitteln Sie das Schwimmen in kleinen übersichtlichen Lernschritten und beobachten Sie pausenlos das Verhalten Ihrer Schüler im Wasser. Reagieren Sie einfühlsam auf Schwimmangst und Panikverhalten.

Der Schwimmerlass formuliert nur allgemeine Hinweise zur Durchführung des schulischen Schwimmunterrichtes. Jeder Lehrer sollte bemüht sein, sich auf seine spezielle Lernumgebung in einer bestimmten Schwimmstätte einzustellen und sich methodisch und didaktisch auf seine Lerngruppe und deren Besonderheiten vorbereiten.

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