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Schwarzarbeit anzeigen - so geht's

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt.
Ob Ordnungswidrigkeit, Sozialleistungsbetrug oder Steuerhinterziehung - egal welches Delikt Schwarzarbeitern zur Last gelegt wird, sie machen sich in jedem Fall unbeliebt und meistens strafbar.

Arbeit ist natürlich grundsätzlich sehr ehrenhaft, doch wer sich bei der Arbeit um Steuern und Abgaben drücken möchte, macht sich strafbar. Logisch, dass Selbstständige wie Angestellte Schwarzarbeitern nicht sehr wohlgesonnen sind und sie gegebenenfalls anzeigen möchten.

Schwarzarbeiter oder Arbeitgeber belangen?

  • Viele Schwarzarbeiter handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus. Sie gehen mit dieser Art der Arbeit viele Risiken ein, denn sie sind zu dieser Zeit beispielsweise nicht krankenversichert.
  • Zeigen Sie nicht unbedingt den Ihnen bekannten Schwarzarbeiter, sondern vor allem das Unternehmen an, das auf solche Arbeitskräfte baut. Da die Strafen für die Beschäftigung von Schwarzarbeitern sehr hoch sind, ist eine solche Anzeige besonders wirksam.

Bei welchen Behörden können Sie illegale Arbeit anzeigen?

  • Bei Ihrer zuständigen Polizeistation sind Sie mit jeder Art von Anzeige richtig. Voraussetzung ist natürlich, dass der angezeigte Sachverhalt den Tatsachen entspricht.
  • Auch das Finanzamt geht Schwarzarbeitern nach, weil diese ja faktisch Steuern hinterziehen.
  • Für die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Unternehmen ist die Bundeszollverwaltung zuständig. Privathaushalte kontrolliert sie jedoch nicht und geht anonymen Hinweisen im privaten Bereich auch nicht nach.

Schwarzarbeit anonym anzeigen

  • Wenn Sie Ihre Identität nicht preisgeben wollen, dann rufen Sie Polizei oder Ordnungsamt einfach an oder senden einen Brief ohne Absender.
  • Auf der Online-Wache, die Sie im Internet finden, können Sie Ihre Anzeige sogar vor Zuhause aus absenden.
  • Achtung: Arbeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe gelten nicht als Schwarzarbeit. Wenn es sich bei diesen Arbeiten um Gefälligkeiten handelt, die kostenlos oder nur gegen ein geringes Entgelt durchgeführt werden und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, dann ist das keine Schwarzarbeit.
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