Schwarzarbeit anzeigen - so gehen Sie vor

Schwarzarbeiter oder nicht? Schwarzarbeiter oder nicht?
In Deutschland gibt es schon seit Jahren einen zweiten Arbeitsmarkt, den Markt der Schwarzarbeit. Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten, Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Wenn Sie Kenntnis von Schwarzarbeit haben, sind Sie nicht verpflichtet diese anzuzeigen, Sie dürfen es aber. Schwarzarbeit kann ohne Probleme angezeigt werden.
Roswitha Gladel
17.01.2011 Roswitha Gladel
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Beobachtungsgabe
  • Rechtsbewußtsein
  • Kenntnis der Anzeigemöglichkeiten

Daran erkennen Sie Schwarzarbeit

  • Ihre Nachbarinnen wechseln öfters als sonst ihre Frisuren, bestreiten aber, dass sie einen Profi an ihr Haar lassen. Sie beobachten, dass in einem Haus verschiedene Dienstleistungen wie Haarstyling, Fußpflege, Näharbeiten, Autoreparaturen erbracht werden, es gibt aber kein Firmenschild - all das sind möglicherweise Zeichen von Schwarzarbeit, die Sie anzeigen können.
  • Ihr Nachbar verwirklicht ein Bauvorhaben. Sie finden an der Baustelle absolut keinen Hinweis auf die Baufirma. Nähert sich ein Polizeifahrzeug, ist keine Tätigkeit auf der Baustelle feststellbar. Die Arbeiter haben alle gleichzeitig den Drang zur Toilette.
  • Handwerker, wie z.B. Fliesenleger, Maurer, Schreiner, die keine eigene Firma haben und meist weit nach Feierabend oder am Wochenende auf Baustellen arbeiten, gehen meist einer nicht angemeldeten Arbeit nach.

Die Verdachtsmomente können Sie hier anzeigen

  • Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist die Zollbehörde. Diese kontrollieren auch Baustellen auf illegal Beschäftigte.
  • Die ARGE geht gegen ALG- und Hartz IV – Empfänger vor, wenn sich der Verdacht begründet hat.
  • Die Finanzbehörden ermitteln bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Ermittlungen der Finanzbehörde sind sehr zeitaufwendig.
  • Jede Polizeidienststelle muss Ihre Anzeige von Schwarzarbeit aufnehmen und die Ermittlungen aufnehmen.

So zeigen Sie Schwarzarbeit an 

  • Sie können jede Anzeige gegen Schwarzarbeit grundsätzlich anonym abgeben. Da so Nachfragen nicht möglich sind, kann es dazu führen, dass wichtige Einzelheiten nicht berücksichtigt werden können.
  • Nutzen sie das Internet. Jede der Behörden hat ein Portal, auf dem sie den Sachverhalt schildern können. Sie können auch direkt kontaktiert werden.
  • Auch über das Telefon, über einen Brief oder einen persönlichen Besuch können Sie die Polizei informieren. Ein persönliches Gespräch hat den Vorteil, dass spätere Nachfragen unnötig werden.

Ihre Angaben werden immer vertraulich behandelt. Sie brauchen keine Angst vor Rache etc. zu haben.

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