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Schwangerschaftsurlaub - das ist im Mutterschutz zu beachten

Schwangerschaftsurlaub - das ist im Mutterschutz zu beachten1:27
Video von Be El1:27

Der Schwangerschaftsurlaub ist in Deutschland gesetzlich geregelt und jede Mutter, die in einem Angestelltenverhältnis ist, hat Anspruch darauf. Es gibt jedoch ein paar Dinge im Mutterschutz zu beachten.

Was Sie benötigen:

  • Angestelltenverhältnis
  • Schwangerschaftsnachweis

Der Schwangerschaftsurlaub ist für werdende Mütter gesetzlich geregelt

  • Wenn Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, sollten Sie möglichst bald Ihren Arbeitgeber darüber informieren, denn es ist wichtig, dass man als Chef eine mögliche Vertretung für Sie findet, wenn Sie im Schwangerschaftsurlaub sind. Sie dürfen jedoch die obligatorischen 3 Monate warten, bis Sie die Firmenleitung darüber informieren.
  • Der Schwangerschaftsurlaub beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet wieder 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten endet der Schwangerschaftsurlaub erst 12 Wochen nach der Geburt. Während der Schutzfrist nach der Geburt dürfen Sie nicht arbeiten.
  • Informieren Sie Ihre Krankenkasse, dass Sie Schwangerschaftsurlaub nehmen und Sie bekommen Mutterschaftsgeld, ebenso muss Ihnen der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss gewähren.
  • Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Schwangerschaft informieren, denn erst dann kann die Regelung zum Schwangerschaftsurlaub und Mutterschutz greifen. Der Arbeitgeber muss dann das Gewerbeaufsichtsamt über Ihren Zustand informieren, jedoch muss er gegenüber anderen schweigen.

Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen und diese Rechte haben Sie

  • Manche Arbeitgeber verlangen einen Nachweis der Schwangerschaft in Form eines Attests Ihres Arztes, hierfür muss er jedoch die Kosten übernehmen.
  • Sie sind in der Zeit des Schwangerschaftsurlaubes auch nicht kündbar, d. h., Sie dürfen während der ganzen Schwangerschaft nicht gekündigt werden und auch 4 Monate danach nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt von Ihrer Schwangerschaft Kenntnis hatte oder spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung von Ihnen über die bestehende Schwangerschaft informiert wurde.
  • Der Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen, dass Sie sich festlegen, ob Sie nach dem Ende des Schwangerschaftsurlaubes wieder weiter arbeiten möchten oder in Elternzeit gehen.
  • Sollten sich während der Schwangerschaft Komplikationen ergeben unterliegen Sie Sonderregelungen, die dem Schutz von Mutter und Kind dienen, das bedeutet auch für gesunde Mütter, dass Sie bestimmte Arbeiten nicht ausführen dürfen, außerdem haben Sie Anspruch auf Sonderpausen.
helpster.de Autor:in
Lilo Delius
Lilo DeliusFamilie und Gesundheit sind für Lilo das Wichtigste. Ihre bewundernswerte Energie zieht die Mutter von 2 Kindern aus Sport und ausgewogener Ernährung. Mit vielen auch ernsteren Gesundheitsfragen wurde die Ingenieurin bei der intensiven und liebevollen Pflege ihrer Eltern konfrontiert und teilt bei uns gerne ihre Erfahrungen.