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Schulgeld an einer Waldorfschule - das sollten Sie wissen

Haben Sie für die Bildung gespart?
Haben Sie für die Bildung gespart?
Zahlreiche Eltern heben den Wunsch, die eigenen Sprösslinge auf eine Waldorfschule zu schicken. Diese Schulform zählt jedoch nicht zu den freien Schulen, sodass Schulgeld entrichtet werden muss. Mit welchen Summen Sie monatlich rechnen können und ob es Mittel gibt, einen Teil der Kosten zu sparen, erfahren Sie hier.

Das Schulgeld an der Waldorfschule

Die Waldorfpädagogik wird von zahlreichen Eltern für höchst sinnvoll gehalten. Gerade wer sein Kind schon in den Waldorfkindergarten schickt, möchte dieses System auch bei der Schulwahl aufrechterhalten. Das Schuljahr auf einer Waldorfschule ist jedoch relativ kostspielig. Daher sollten Sie sich schon vorab mit den Fragen rund ums Schulgeld befassen.

  • Waldorfschulen werden autonom organisiert. Während staatliche Schulen vom jeweiligen Bundesland finanziert werden, tragen Waldorfschulen die Kosten selbstständig.
  • Die Kosten für Lehrer, Schulmittel und den Erhalt der Schule werden zum Teil durch eine staatliche Finanzhilfe, zum anderen Teil jedoch durch Schulgeld finanziert.
  • Die Summe kann je nach gewählter Waldorfschule variieren. Sie können jedoch durchaus mit einem Schulgeld von monatlich ungefähr 430,00 Euro rechnen.
  • Das Schulgeld setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Zuerst berechnet sich das Schulgeld mit ungefähr 220,00 Euro. Hinzu kommt eine Zahlung in den Sozialfonds der Waldorfschule. Die Mindestbeteiligung liegt hierbei pro Schüler bei 40,00 Euro. Zusätzlich zahlen Sie eine monatliche Mindestgebühr von 75,00 Euro, die unter anderem zur Hortnutzung bis 13:00 Uhr ermächtigt. Auch die Finanzierung des Gebäudes wird durch vom Schulgeld getragen. Hier werden monatlich 95,00 Euro berechnet. Zuletzt bleibt der Mitgliedsbeitrag für zwei Erwachsene in Höhe von jeweils 5,00 Euro bestehen.
  • Haben Sie mehrere Kinder, die Sie auf eine Waldorfschule schicken möchten, ermäßigt sich das Schuldgeld.
  • In diesem Fall müssen Sie das Schulgeld für das erste Kind in voller Höhe tragen. Ab dem zweiten angemeldeten Kind fallen nur noch die 75,00 Euro Mindestbeitrag zuzüglich der Kosten für den Sozialfonds an. Dies bedeutet, dass Sie bei zwei Kindern insgesamt 545,00 Euro für die Waldorfschule entrichten müssen.

Weitere Kosten des Schulbesuchs und Ermäßigungen

Je nach dem genutzten Betreuungsangebot können die Kosten weiterhin steigen. Bedenken Sie immer, dass Sie jede einzelne Leistung auf der Waldorfschule durch das Schulgeld ausgleichen müssen.

  • Soll Ihr Kind beispielsweise die Ganztagsschule besuchen, haben Sie monatlich weitere 138,00 Euro für den Hort zu entrichten.
  • Sie können jedoch die Möglichkeit nutzen, einen allgemein günstigeren Beitragssatz zu erhalten.
  • Grundsatz der freien Waldorfschulen ist, dass die Bildung des Kindes nicht aufgrund finanzieller Probleme verhindert werden darf. Aus diesem Grund stellen Waldorfschulen mitunter Lösungsvorschläge zur Verfügung.
  • Um die Ermäßigung zu beantragen, müssen Sie sich mit der Buchhaltung der gewählten Schule in Verbindung setzen. Sie erhalten einen Antrag, in dem Sie Ihre finanzielle Situation darlegen müssen.
  • Falls Sie unter einem gewissen Mindestsatz bleiben, können Sie das tatsächliche Schulgeld in einem persönlichen Gespräch mit der Waldorfschule besprechen.
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