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Schufa Vollmacht - so gehen Banken damit um

Schufa und Orson Welles lassen grüßen.
Schufa und Orson Welles lassen grüßen.
Kein Girokonto, kein Kredit ohne Schufa. Wenn Sie Ihrer Bank die Vollmacht erteilen, Ihre Bonität zu prüfen, sollten Sie wissen, wie Banken damit umgehen und was gemeldet wird.

Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit und wurde bereits 1927 von der Kredit gebenden Wirtschaft ins Leben gerufen. In ihr haben sich Kreditgeber im weitesten Sinne zusammengeschlossen, neben Banken auch diejenigen, die Zahlungen auf Ratenbasis einräumen, also auch Versandhäuser, Telekommunikationsunternehmen oder Energielieferanten.

Ohne Schufa keine Teilnahme am Wirtschaftsleben

  • Wenn Sie mit einem dieser Unternehmen in Geschäftsbeziehungen treten wollen, wird erwartet, dass Sie auch die sogenannte Schufa-Klausel unterzeichnen. Sie erteilen dann beispielsweise der Bank die Vollmacht, Ihre Schufa abzufragen.
  • Verweigern Sie die Vollmacht, werden Sie als Kunde regelmäßig abgelehnt. Dank der starken Bankenlobby zweifelt niemand an der Rechtmäßigkeit dieser Institution. Datenschutz sieht jedenfalls anders aus.
  • Haben Sie einmal ein Girokonto eröffnet und damals die Vollmacht (Schufa-Klausel) mehr oder weniger bewusst unterzeichnet, weiß die Bank auch dann über Sie Bescheid, wenn Sie Jahre später beispielsweise einen Kredit beantragen. Sie kann dann jederzeit eine Abfrage vornehmen.

Grenzen Sie Ihre Vollmacht möglichst ein

  • Früher war es so, dass auch die bloße Anfrage wegen eines Kreditantrags in der Auskunft vermerkt wurde und den Scorewert verschlechterte. Hatten Sie dann wegen der Konditionen bei unterschiedlichen Banken eine Kreditanfrage gestartet, wirkte sich dies absolut negativ auf Ihre Bonität aus.
  • Achten Sie deshalb darauf, dass Sie im Fall einer Kreditbeantragung die Vollmacht darauf beschränken, dass der Sachbearbeiter die Auskunft ausschließlich unter Hinweis auf die Konditionen abfragt. Ihr Scorewert bleibt dann unbelastet. Auch in anderen Fällen sollten Sie versuchen, die Vollmacht auf den aktuell anstehenden Einzelfall einzuschränken. Haben Sie im Zweifel auch mal den Mut und verzichten Sie Ihrerseits auf eine Geschäftsbeziehung.
  • Sie sind gut beraten, wenn Sie in regelmäßigen Abständen Ihre Daten kontrollieren. Um herauszufinden, was über Sie gespeichert ist, können Sie bei der nächsten Geschäftsstelle einen Antrag auf Eigenauskunft stellen.  Eine solche Eigenauskunft muss Ihnen jedes Jahr gebührenfrei erteilt werden. Alternativ können Sie die Eigenauskunft auch über die Webseite beantragen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie nicht.
  • Die Schufa speichert alles, was ihr über ihre Vertragsunternehmen mitgeteilt wird, außerdem alle Informationen, die sie aus öffentlichen Registern (Schuldnerverzeichnis, Einwohnermeldeamt) bezieht. Oft weiß die Schufa mehr über Sie, als Sie selbst, zumindest glaubt sie es. Vor allem sind Sie als der unmittelbar Betroffene der Letzte, der informiert wird, wenn überhaupt.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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