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Schufa-Löschung nach einer Insolvenz beantragen - wichtige Voraussetzungen

Zu den Folgen einer Insolvenz gehört auch ein Schufa-Eintrag.
Zu den Folgen einer Insolvenz gehört auch ein Schufa-Eintrag.
Eine Insolvenz sorgt dafür, dass auch Sie in der Schufa stehen werden. Doch danach können Sie die Löschung Ihrer Daten veranlassen. Allerdings gibt es dafür auch Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Diese Daten speichert die Schufa von Ihnen

  • Generell speichert die Schufa von einem Großteil der Deutschen Daten in ihren Systemen. Dazu gehören allgemein Ihre persönlichen Daten, Wohnorte und auch Ihr Geburtsdatum und der Geburtsort.
  • Zusätzlich ist die Schufa in den meisten Fällen darüber informiert, bei welchen Banken Sie ein Konto haben, welche Kreditkarten Sie mit welchem Verfügungsrahmen nutzen, oder bei welchem Anbieter Sie gegebenenfalls einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben.
  • Diese Sammlung an Daten wird nicht jedem Kunden mitgeteilt. Vielmehr können Vertragspartner bei einem berechtigten Interesse Ihre persönlichen Daten abgleichen und negative Einträge abfragen. Zusätzlich wird anhand Ihrer Eintragungen ein Score berechnet, der die Wahrscheinlichkeit angeben soll, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen werden.
  • Negative Einträge entstehen, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten und dadurch Schulden entstehen, wenn Sie Kredite nicht pünktlich zurückzahlen und auch, wenn Sie zum Beispiel eine Insolvenz beantragt oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Wie Sie die Löschung Ihrer Daten nach der Insolvenz beantragen

  • Im Normalfall müssen Sie die Löschung nicht extra beantragen. Es gibt feste Fristen, nach denen die Einträge gelöscht werden müssen. Diese Fristen sind gesetzlich geregelt, allerdings kommt es immer wieder vor, dass auch nicht aktuelle Daten nicht gelöscht werden, in dem Fall können Sie die Löschung schriftlich beantragen bzw. verlangen.
  • Setzen Sie dafür ein Schreiben auf, dass Sie persönlich unterschreiben. Soweit möglich legen Sie Unterlagen bei, die den Anspruch auf die Löschung bestätigen. In der Regel erhalten Sie bereits nach wenigen Werktagen eine Rückantwort. Dieser Vorgang ist für Sie kostenlos.
  • Für die Speicherung der Daten Ihrer Insolvenz gilt eine Frist von drei Jahren. Diese beginnt mit Beendigung der Insolvenz und bleibt für drei Jahre - bis zum Jahresende - im Datenbestand der Schufa.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob negative Daten über Sie gespeichert sind, sollten Sie bei der Schufa anfragen. Aber Achtung: Nicht nur die Schufa speichert die Daten. Es gibt viele Dienstleister, die einen ähnlichen Datenbestand aufbauen wie die Schufa. Die Verbraucherzentrale hat eine Liste der wichtigsten Auskunfteien inkl. der jeweiligen Kontaktadresse zusammengestellt. Die Anfrage, ob negative Merkmale gespeichert sind, ist kostenfrei; vergessen Sie aber nicht, eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises mitzusenden.
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