- 22.11.2011 Martin Lembke
In der DIN 5008 gibt es Richtlinien, wie eine geschäftliche Korrespondenz aussehen sollte. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine genormte Formatierung. Für die Adressierung und die Anrede eines Briefes gibt es aber keine verbindliche Norm. Deshalb gibt es auch keine Vorschrift dafür, ob man noch zu Händen in das Adressfeld schreibt.
Man schreibt zu Händen nur noch selten
- Falls Sie einen Brief an eine bestimmte Person in einem Unternehmen schreiben müssen, fragen Sie sich wahrscheinlich, ob man unter der Firmenanschrift noch zu Händen Herrn XY schreibt. XY steht hier für den Namen der Person.
- Es ist heutzutage aber nicht mehr üblich, in die Adresse zu Händen zu schreiben. Eigentlich ist es so, dass sowohl der Firmenname als auch der persönliche Empfänger in einer Zeile der Anschrift geschrieben werden.
- Das geht natürlich nur bei sehr kurzen Namen. Bei längeren Namen ist das Sichtfenster des Briefumschlags zu klein.
- Deshalb können Sie bei langen Namen in die erste Zeile den Firmennamen und gleich darunter den persönlichen Empfänger schreiben. Dann kommt der Brief auch beim Empfänger an.
Wann sollte man noch zu Händen schreiben?
- Auch wenn es nicht mehr üblich ist, zu Händen in die Adresse zu schreiben, kann es doch in einigen Fällen erwünscht sein.
- Falls Sie vor dem Schreiben eines Briefes telefonischen Kontakt mit einem Mitarbeiter eines Unternehmens hatten und schon einige wichtige Details vorab geklärt haben, kann es sinnvoll sein, zu Händen des entsprechenden Mitarbeiters zu schreiben.
- In dem Fall können Sie sicher sein, dass der Mitarbeiter auch Ihren Brief erhält. Dadurch ist die Bearbeitung Ihres Anliegens meistens schneller erledigt.
Wie Sie sehen, kann nicht eindeutig geklärt werden, ob man noch zu Händen schreibt. Es hängt größtenteils vom jeweiligen Empfänger und von persönlichen Vereinbarungen ab.