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Schmerzensgeld bei Schlägerei einfordern - so gehen Sie vor

Fordern Sie Schmerzensgeld nach einer Schlägerei.
Fordern Sie Schmerzensgeld nach einer Schlägerei.
Wenn Sie Oper einer Schlägerei geworden sind, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, das Sie auf jeden Fall für Ihre Verletzungen einfordern sollten.

Nach einer Schlägerei Schmerzensgeld geltend machen

Die Endsituation bei einer Schlägerei ist oft, dass es Verletzte gibt und wenn diese dann Schmerzensgeld geltend machen, kann es für den Schläger richtig teuer werden, ganz zu schweigen davon, dass er eine Straftat begangen hat und dafür strafrechtlich verfolgt wird.

  • Sie als Opfer einer Schlägerei sollten erst einmal Anzeige erstatten. Falls die Polizei bereits bei der Schlägerei eingriffen hat, müssen Sie nichts weiter machen, denn in dem Fall ermittelt die Polizei sowieso.
  • Sie können erst einmal den Schläger kontaktieren und versuchen, sich mit ihm außergerichtlich zu einigen. Wenn dieser den Personenschaden in der Haftpflichtversicherung mit abgesichert hat, könnte es sein, dass die Versicherung Schmerzensgeld an Sie zahlt.
  • Wissen sollten Sie, dass Versicherungen das Schmerzensgeld immer niedrig ansetzen. Deshalb sollten Sie unbedingt einen Anwalt beauftragen, Ihre Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, wenn nötig auch gerichtlich. Die Kosten für die Rechtsverfolgung kann man dem Schläger auferlegen.
  • Wenn die Versicherung jedoch nicht zahlen will und Sie wegen der Schlägerei auf Schmerzensgeld klagen müssen, wird Ihr Anwalt eine entsprechende Klage mit Ihren Ansprüchen einreichen. Bei vielen Schlägereien entstehen gesundheitliche Schäden und womöglich so schwere Verletzungen, sodass Sie eine Zeit lang arbeitsunfähig sind und einen Verdienstausfall haben.
  • Oder Ihre Verletzungen nach der Schlägerei sind so schwer, dass Sie für immer eingeschränkt oder gar pflegebedürftig sind. All diesen finanziellen Mehraufwand können Sie zusätzlich zum Schmerzensgeld per Gerichtsbeschluss einfordern.
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