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Schlüsselübergabe nur mit Vordruck - Pflichtangaben im Übergabeprotokoll

Nehmen Sie Ihre neue Mietwohnung genau unter die Lupe.
Nehmen Sie Ihre neue Mietwohnung genau unter die Lupe.
Bevor Sie den Schlüssel für Ihre neue Wohnung übernehmen, sollten Sie sich als neuer Mieter die neue Wohnung genau ansehen. Halten Sie dabei eventuelle Mängel und auch die Schlüsselübergabe genau in einem Protokoll fest und vermeiden Sie so Streit, wenn Sie wieder ausziehen. Sie können dafür auch einen Vordruck verwenden.

Grundsätzliches zur Schlüsselübergabe und zum Vordruck des Übergabeprotokolls

  • Wenn Sie bereits einige Male umgezogen sind in eine andere Mietwohnung, dann wissen Sie, wie penibel Vermieter bei Kratzern im Parkett oder bei einem Sprung im Waschbecken sein können. Auch die Anzahl der Schlüssel bei der Schlüsselübergabe ist relevant.
  • Spätestens dann, wenn Sie wieder ausziehen, können sich bereits kleinere Mängel in der alten Wohnung zu einem größeren Streit zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter führen.
  • Wenn Sie hier rechtlichen Auseinandersetzungen vorab aus dem Weg gehen wollen, sollten Sie beim Ein- und auch beim Auszug Ihre Wohnungsübergabe schriftlich ganz genau protokollieren. Dafür gibt es in Deutschland zwar keine Formvorschriften bei dem Übergabeprotokoll. Sie können aber einen Vordruck vom Mieterbund verwenden. So ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie bereits beim Einzug alle Wohnungsmängel der neuen Wohnung in detailliert in einem Protokoll niederschreiben.
  • Damit beugen Sie späteren Vorwürfen vor, Sie selber hätten die Wohnung beschädigt oder mehr Schlüssel bei der Schlüsselübergabe erhalten, wie es wirklich war. Deshalb müssen Sie das Übergabeprotokoll sehr sorgfältig anfertigen. Sie sollten jede Kleinigkeit, die Ihnen als Fehler auffällt - beispielsweise auch ein Sprung in der Glastüre - protokollieren. Nehmen Sie sich Zeit für die Übernahme der Wohnung.
  • Das Protokoll beim Ein- und Auszug sollte schriftlich in doppelter Ausfertigung erstellt werden und dann von Ihnen und vom Vermieter unterschrieben werden.
  • Viele Vermieter bieten dafür ein Vordruckformular an. Sie als Mieter sollten hier jedoch alles ergänzen, was für Sie nicht passt und was zum Streit beim Auszug führen könnte.

Einige praktische Beispiele für Wohnungsmängel

  • Praktische Beispiele für diverse Streitpunkte sind neben der Anzahl der übergebenen Schlüssel auch Kratzer im Parkett oder abblätternde Wandfarbe. Aufpassen müssen Sie auch bei sich ablösenden Tapeten, Schäden an Fliesen und größeren Bohrlöchern.
  • Ebenso achten Sie auf fehlerhafte Lichtschalter oder auch schwergängige Fenstergriffe. Streitpunkte könnten auch fehlende Türen und defekte Armaturen im Bad sein. Nehmen Sie diese Dinge unbedingt im Wohnungsübergabeprotokoll auf.
  • Empfehlenswert ist es auch, den Zustand der jeweiligen Wohnung mit Fotos zu dokumentieren. Wenn es Ihnen möglich ist, dann übermitteln Sie Ihre Fotos sofort elektronisch. So haben Sie den konkreten Nachweis, wann Sie die Aufnahmen gemacht haben.
  • Wenn sich trotz aller Sorgfalt bei der Inspektion dann nach Ihrem Einzug weitere Mängel finden lassen, dann melden Sie diese umgehend beim Vermieter. Warten Sie aber nicht zu lange damit.
  • Gemäß den Mietrechtsexperten bestehen beim Ein- wie beim Auszug hinsichtlich des Übergabeprotokolls die gleichen Bedingungen. Schönheitsreparaturen werden dann neben der rechtlichen Frage nach dem tatsächlichen Zustand der Wohnung erwogen.
  • Falls sich der Vermieter weigert, am Übergabeprotokoll mitzuwirken, dann fertigen Sie das Übergabeprotokoll zusammen mit einem Zeugen an. Dieser sollte aber nicht Mitmieter der Wohnung sein.
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