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Schlauchboot anmelden - Hinweise

Ein motorisiertes Schlauchboot müssen Sie anmelden.
Ein motorisiertes Schlauchboot müssen Sie anmelden.
Haben Sie sich ein Schlauchboot gekauft und wissen nun nicht, ob Sie es eventuell anmelden müssen? Um sicher zu gehen, sollten sie bei Ihrer Schifffahrtsbehörde nachfragen, denn es gelten keine einheitlichen Regeln. Sonbald Sie jedoch Binnengewässer befahren möchten, kommen Sie nicht um ein Anmelden herum, auch wenn Sie Ihr Schlauchboot mit reiner Muskelkraft antreiben.

Generelles über Schlauchboote

Schlauchboote sind Boote aus einer Gummihaut, die mit Luft gefüllt wird. So bekommen Sie den notwendigen Auftrieb, um schwimmen zu können, selbst bei einer Zuladung von mehreren 100 kg, abhängig von der Größe des Bootes.

  • Diese mit Luft gefüllten Boote können rein durch Muskelkraft angetrieben werden, in dem die Insassen die Boote durch Paddel oder Ruder in Bewegung bringen. Es gibt aber auch Schlauchboote, die durch spezielle Außenbordmotoren angetrieben werden. Je nach PS-Zahl der Motoren können die Boote teilweise sehr schnell werden. So genannte Speedboote erfreuen sich einer großen Beliebtheit.
  • Der Vorteil eines Schlauchbootes liegt klar auf der Hand. Man benötigt nicht unbedingt einen festen Liegeplatz, denn man kann einfach die Luft ablassen und das Boot kleine zusammengefaltet abtransportieren. Entsprechend flexibel ist ein solches Boot einsetzbar, Sie können jeden Tag von anderen Standorten aus Ihr Boot zu Wasser lassen, ohne lange Wasserwege in Kauf nehmen zu müssen.

Ein Anmelden kann erforderlich werden

Es gibt keine einheitliche Regelung, wann genau Sie Schlauchboote anmelden müssen, die Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland. Deshalb sollten Sie sich, um sicherzugehen, bei der für Sie zuständigen Wasser- und Schifffahrtsbehörde erkundigen, welche Regeln entsprechend gelten. Es gibt allerdings einige Punkte, die allgemein gelten und dazu führen, dass Sie Ihr Boot anmelden müssen.

  • Sobald Sie Ihr Schlauchboot mit einem Außenbordmotor ausrüsten, dessen Kraft über 4,5 PS hinausreicht, ist dies bereits ein Kriterium für eine Anmeldepflicht. Verwenden Sie hingegen nur einen sehr schwachen Motor, können Sie Ihr Schlauchboot auch ohne Anmeldung fahren.
  • Auch die Länge spielt eine Rolle. Bereits ab einer Länge von 3,5 Metern kann es ebenfalls notwendig sein, dass Sie Ihr Boot als Kleinstfahrzeug anmelden.
  • Sobald Sie sich jedoch auf Binnnengewässern fortbewegen möchten, ist die Registrierung Ihres Schlauchbootes erforderlich und muss auch deutlich erkennbar angebracht werden.
  • Die Anmeldung können Sie bei der bereits erwähnten Schifffahrtsbehörde vornehmen, eine kleine Gebühr von ungefähr 18 € wird hierfür verlangt. Falls Sie Ihr Schlauchboot von einer anderen Person erworben haben, müssen Sie den Kaufvertrag bei der Anmeldung mit vorlegen.

Generell empfiehlt es sich auch, einen Führerschein abzulegen, sowohl den "Binnen-"als auch den "Seeschein". So haben Sie eine zertifizierte Sicherheit und Kenntnis im Umgang mit einem Boot und wissen zudem exakt, wie Sie sich auf einem Binnengewässer verhalten müssen.

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