Scheidung ohne Trennungsjahr - so gelingt eine schnelle Trennung im Härtefall

Antragssteller muss die unzumutbare Härte beweisen. Antragssteller muss die unzumutbare Härte beweisen.
Es gibt Ausnahmefälle, in denen ein sogenannter Härtefall vorliegt und eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahrs möglich ist.
Liyah García Ferreira
31.05.2011 Liyah García Ferreira
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Härtefallscheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahrs

Eine Scheidung ist dann möglich, wenn man die Ehe als gescheitert definieren kann, keine gemeinsame Haushaltsführung mehr besteht und wenn bei wenigstens einem ein Trennungswille erkennbar ist.

  • Normalerweise müssen die Ehepartner ein Trennungsjahr einhalten, bevor die Scheidung beim Gericht eingereicht werden kann. Es gibt jedoch in schweren Fällen, die als Härtefälle angesehen werden, in denen es einem Ehepartner unzumutbar ist, weiterhin verheiratet zu bleiben. In diesen Fällen ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich.
  • Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass die Familiengerichte die Härtefälle äußerst eng fassen und die Voraussetzungen für einen Härtefall recht streng bewerten. Als Faustregel gilt: Eine dritte besonnene Person müsste nach Abwägung der Verhältnisse ebenfalls mit einem Scheidungsantrag auf das Verhalten eines des Ehepartners reagieren.
  • Für einen Richter ist also nicht die gekränkte Eitelkeit von Ihnen als Antragstellers entscheidend, sondern, ob unabhängige Personen ähnlich wie Sie als Antragsteller in Ihrer Situation reagieren würde.
  • Gründe für die Erfüllung eines Härtefalls sind: Alkoholmissbrauch und Verweigern oder mehrfaches Scheitern der Entwöhnung bzw. Abstinenz (dazu zählen auch die Folgen, z. B. Versaufen des Haushaltsgeldes); Gewalt in der Ehe oder gegen die Kinder; Misshandlungen, Beleidigung oder Bedrohungen (auch Morddrohungen) des Partners; Drogenmissbrauch; Forderungen zum Gruppensex und aus der neuen Lebensgemeinschaft geborene Kinder.
  • Weitere Fälle, bei denen Sie sich ohne Trennungsjahr scheiden lassen können sind: Ehebruch mit dem vorehelichen Kind des Ehepartners; schwere Krankheiten, die nicht vor der Ehe bekannt waren (bspw. Nervenkrankheiten); Prostitution nach Bekanntgabe der Trennung; Eheschließung wegen Aufenthaltsgenehmigung; schwere Straftaten (bspw. Tötung).
  • Auch weitere Fälle ermöglichen Ihnen eine schnelle Scheidung: Selbstmordversuche ohne Beteiligung oder Einwirkung des Ehepartners; Verweigerung von Sex und Vergewaltigung in der Ehe (Letzteres aber nur, wenn die Ehefrau den Kontakt zum Ehemann abbricht. Wenn nicht, ist die Voraussetzung für Härtefallscheidungen nicht gegeben!).
  • Wenn eine dieser Voraussetzungen auf Sie zutrifft, wird ein Scheidungsanwalt für Sie einen Härtefallscheidungsantrag bei Gericht einreichen, um die Scheidung ohne Trennungsjahr gewährt zu bekommen.

Untreue ermöglicht Ihnen keine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahrs.

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