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Scheidung: Den Unterhalt per Rechner online berechnen - so geht's

Online-Rechner geben Ihnen den etwaigen Unterhalt nach einer Scheidung an.
Online-Rechner geben Ihnen den etwaigen Unterhalt nach einer Scheidung an.
Eine Scheidung ist für viele nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung. Denn in der Regel ist einer der Partner zum Unterhalt an den anderen verpflichtet. Im Internet kann man sich diesen Betrag mit einem Online-Rechner grob ausrechnen lassen.

Unterhaltsrechner online - diese Unterlagen benötigen Sie

  • Wenn Sie wissen möchten, wie viel Unterhalt Ihnen nach einer Scheidung zusteht bzw. wie viel Sie an Ihren Ex-Partner leisten müssen, können Sie sich dies über einen Online-Rechner grob ausrechnen lassen.
  • Für einen ersten Überblick können Sie die Angaben für den Unterhaltsrechner auch erst mal schätzen. Allerdings wird das Ergebnis eher ungenau.
  • Um Ihren Unterhalt möglichst korrekt zu berechnen, sollten Sie im Vorfeld einige Unterlagen bereitlegen.
  • Sie benötigen auf jeden Fall alle Einkommensnachweise von Ihnen und Ihrem Ex-Partner. Dazu gehören Steuerbescheide, Verdienstbescheinigungen und Lohnsteuerkarten. Wenn Sie angestellt sind, reichen Ihre Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate und Ihr Steuerbescheid. Selbstständige benötigen die Einkommenssteuerbescheide und die Steuererklärungen der letzten drei Jahre.
  • Darüber hinaus sind Angaben zu Ihrem eigenen und dem gemeinsamen Vermögen wie zum Beispiel Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge oder Sparguthaben erforderlich. Ebenso zählen Schulden und Darlehen, die Sie vor der Scheidung hatten, dazu.
  • Zu guter Letzt legen Sie sich den Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung sowie Informationen zu Rentenansprüchen zurecht, die Sie während Ihrer Ehe erwarben.

Scheidung - so berechnen Sie den Unterhalt

Online stehen Ihnen einige Rechner zur Verfügung, die alle einem ähnlichen Schema folgen. Schnelle Ergebnisse liefert Ihnen zum Beispiel der Unterhaltsrechner von "Stern".

  1. Geben Sie zunächst das Brutto-Jahresgehalt von Ihnen und Ihrem Ex-Partner ein. Hier müssen Sie zwischen "Berechtigten" und "Pflichtigen" unterscheiden. Das sollte Ihnen schon vorher klar sein, wer von Ihnen beiden den Unterhalt erhält bzw. wer ihn leisten muss.
  2. Danach nennen Sie Ihre weiteren Erwerbseinkünfte wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen. Haben Sie keine weiteren Einkünfte, so lassen Sie dieses Feld leer.
  3. Unter "Sonstige Einkünfte" fallen Einkünfte, die nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen (z. B. BAföG oder Arbeitslosengeld). In die nächsten Felder geben Sie die entsprechende Steuerklasse ein.
  4. Schließlich geben Sie im Rechner noch die Anzahl Ihrer Kinder sowie die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle ein.
  5. Für den letzten Schritt müssen Sie wissen, welches Oberlandesgericht bzw. welcher Familiensenat für Ihre Scheidung zuständig ist, da diese mit unterschiedlichen Pauschalbeträgen arbeiten. Wenn Sie nicht wissen, welches Gericht zuständig ist, können Sie dies im Internet recherchieren. Geben Sie das Ergebnis in den Online-Rechner ein.
  6. Anschließend wird Ihr Nettoeinkommen ermittelt und Sie müssen weitere Angaben zu den unterhaltsberechtigten Personen machen. Zum Schluss wird Ihnen der etwaige Betrag angezeigt, den Sie nach einer Scheidung als Unterhalt leisten müssen oder erhalten.
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