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Scheidung annulieren - geht das?

Ehen sind auflösbar, Scheidungen nicht.
Ehen sind auflösbar, Scheidungen nicht.
Menschen sind unberechenbar. Vor allem, wenn Emotionen im Spiel sind. So ist es keine Seltenheit, dass die Ehepartner vehement die Scheidung betreiben und dann feststellen, dass sie doch noch füreinander Gefühle hegen. Da stellt sich die Frage, ob sie denn die Scheidung annulieren lassen können oder was zu tun ist?

Richard Burton und Elisabeth Taylor haben es mehrfach vorgemacht. Sie heirateten, ließen sich scheiden, heirateten wieder und ließen sich wieder scheiden. Damit ist die Antwort auf die Frage vorgezeichnet.

Richterliche Entscheidungen lassen sich nicht annulieren

  • Also: Geschieden ist geschieden und bleibt geschieden. Eine Scheidung lässt sich nicht annulieren. Eine Scheidung ist ein richterlicher Beschluss, der auf Antrag eines oder beider Ehegatten ergeht, wenn die Ehe nachweislich gescheitert ist. Mit der Rechtskraft der Entscheidung ist die Ehe aufgelöst.
  • Die Tatsache, dass sich die Scheidung nicht annulieren lässt, hat ihren Grund darin, dass ansonsten das Rechtsinstitut der Scheidung willkürlich gehandhabt und die Rechtssicherheit leiden würde. Ist ein Scheidungsurteil in der Welt, lässt es sich als solches nicht wieder rückgängig machen. Es ist rechts- und bestandskräftig.

Die Scheidung dokumentiert das Scheitern der Ehe

  • Gerade das Gesetz stellt auf die Ernsthaftigkeit der Scheidung und die daraus folgenden Konsequenzen für die Ehepartner ab. Wer sich scheiden lassen möchte, muss das Scheitern der Ehe nachweisen. Dazu gehört, dass die Ehepartner mindestens seit einem Jahr getrennt gelebt und somit kundgetan haben, dass ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung auch nicht mehr erwartet werden kann. Entschließen sich die Ehepartner nach diesem Trennungsjahr endgültig zur Scheidung, ist der Entschluss spätestens mit der Verkündung des Scheidungsurteils und dessen Rechtskraft bestandskräftig.
  • Ungeachtet dessen haben die Eheleute bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung jederzeit die Möglichkeit, den Scheidungsantrag beim Familiengericht zurückzuziehen und den Ausspruch des Scheidungsurteils zu vermeiden. Nicht umsonst fragt der Richter im mündlichen Verhandlungstermin jeden der Ehepartner nachdrücklich, ob er mit der Scheidung  tatsächlich einverstanden ist oder nicht.

Als Alternative bleibt nur die Wiederheirat

  • Entschließen sich die Ehepartner nach der Scheidung doch wieder  dazu, ihre Lebensgemeinschaft wiederherzustellen, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, erneut zu heiraten und damit ihr Zusammenleben auf eine neue vertragliche Grundlage zu stellen.
  • Auch insoweit versteht es sich, dass sich eine Scheidung nicht annulieren lässt. Mit der Scheidung wird die zuvor bestehende Ehe als Vertrag aufgelöst. Wollen die Ehepartner die Gemeinschaft wieder erneuern, müssen Sie diesen Vertrag neu begründen. Die Neubegründung lässt sich aber nicht damit erreichen, dass sie schlicht die Scheidung annulieren lassen. Vielmehr bedarf es dazu der Heirat und damit eines erneuten Eheversprechens.

Zum Verständnis: Nur die Ehe lässt sich annulieren. Das Gesetz spricht von der Aufhebung durch richterliche Entscheidung. Eine Aufhebung der Ehe ist unter anderem möglich, wenn sich ein Ehegatte bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand, arglistig getäuscht wurde, widerrechtlich durch Drohung zur Ehe bestimmt wurde oder ein Ehepartner minderjährig oder geschäftsunfähig war (§ 1314 BGB).

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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