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Scheck ausstellen - darauf sollten Sie achten

Geplatzte Schecks gefährden die Bonität.
Geplatzte Schecks gefährden die Bonität.
Wenn Sie einen Scheck ausstellen, übernehmen Sie Verantwortung. Und zwar vor allem gegenüber sich selbst. Wird der Scheck mangels Deckung nicht eingelöst, könnten Sie ein echtes Problem haben.

Als Aussteller eines Schecks versprechen Sie demjenigen, der ihn entgegennimmt, die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Schecks kommen infolge des elektronischen Zahlungsverkehrs etwas aus der Mode.

Ein Scheck muss ausreichende Deckung haben

  • Der Empfänger legt den Scheck seiner Bank vor, mit dem Auftrag, diesen an die Bank weiterzureichen, die auf dem Formular bezeichnet ist, also an Ihre Bank. Ihre Bank wird ihn einlösen, wenn Ihr Girokonto, das mit dem Zahlbetrag belastet wird, gedeckt ist.
  • Sie dürfen also einen Scheck nur ausstellen, wenn Ihr Girokonto ein entsprechendes Guthaben aufweist oder mit der Bank eine Überziehung vereinbart ist. Fehlt die Deckung, wird Ihre Bank den Scheck zurückweisen und nicht einlösen. Ihr Scheck "platzt".

Vermeiden Sie den Verdacht des Betruges

  • Der Empfänger könnte Ihnen dann vorwerfen, Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass Ihre Bank den Scheck nicht einlösen wird. Sie setzen sich dem Verdacht des Scheckbetruges aus.
  • Der Zeitgewinn, den Sie mit der Ausstellung gewinnen, steht außer Verhältnis zu den möglichen Folgen.
  • Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Bank Sie in eine schwarze Liste aufnimmt, sodass Ihre wirtschaftliche Integrität gefährdet wird.

Sie können bar oder zur Verrechnung ausstellen

  • Ihr Scheck kann ein Barscheck oder ein Verrechnungsscheck sein. Sie können einen Barscheck zum Verrechnungsscheck machen, indem Sie - am besten oben links - den Vermerk hinschreiben: "Nur zur Verrechnung". Der Empfänger kann dann ihn nur auf seinem Girokonto einlösen und bekommt ihn nicht direkt bar ausbezahlt. Sie vermindern damit das Missbrauchsrisiko durch Dritte, falls die Urkunde in falsche Hände kommt. Durch die Einlösung auf einem Girokonto kann festgestellt werden, wer den Betrag vereinnahmt hat.
  • Sie können die Urkunde auf den Namen einer bestimmten Person ausstellen. Tun Sie dies nicht, kann ihn jeder Inhaber einlösen. Steht ein Name auf dem Papier, kann diese Person das Papier weiterreichen, indem Sie mit ihrem Namen auf der Rückseite unterschreibt (Indossament).
  • Achten Sie darauf, dass Sie das Betragsfeld so ausfüllen, dass der Betrag nicht durch einen Dritten verändert werden kann. Zur Sicherheit sollten Sie den Zahlbetrag im betreffenden Textfeld in Worten wiederholen.
  • Unterschreiben Sie den Scheck mit Ihrem Namen.
  • Sie sollten ein Vorlegungsdatum vermerken, zu dem der Empfänger das Papier vorlegen darf. Legt er dieses vorzeitig vor, kann Ihre Bank auch schon bei Vorlage einlösen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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