Ein Großteil der vor deutschen Gerichten ausgetragenen Streitigkeiten sind Nachbarschaftsangelegenheiten und hier ist Ruhestörung der absolute Klassiker. Wie Sie sich schnell mit Ihren Nachbarn einigen, ohne Justitia zu bemühen, erfahren Sie hier.
- 13.12.2010 Sabrina Jevsovar
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Bei Ruhestörung sollten Sie mit Ihren Nachbarn reden
- Der erste Schritt sollte immer das Gespräch unter Nachbarn sein. Gut ist es aber, wenn Sie sich hierzu vorher ein paar Gedanken machen: Warum war die Ruhestörung für Sie so besonders ärgerlich? Welches Verhalten könnten Sie zukünftig akzeptieren? Und: Handelte es sich vielleicht um eine Ausnahme nachbarlichen Übermuts?
- Der ideale Zeitpunkt für ein Gespräch ist möglichst bald nach der Ruhestörung. Wählen Sie dennoch eine Tageszeit, zu der Ihre Nachbarn üblicherweise schon entspannt zuhause sind, denn ein Gespräch, bei dem beide Diskussionspartner schon zu Beginn gestresst sind, kann nicht gut enden.
- Bitten Sie die Nachbarn höflich, aber bestimmt um ein Gespräch. Erklären Sie, was Sie so sehr geärgert hat, dass Sie Diskussionsbedarf sehen und machen Sie hierbei ruhig auch klar, warum die Ruhestörung für Sie nicht azeptabel war. Einem Nachbarn gegenüber, der wegen seiner frühen Weckzeiten zeitig schlafen muss, zeigen feierfreudige Hausgenossen eher das nötige Verständnis als einem pedantischen Spießer, der nur um des Rechts willen Recht bekommen möchte.
- Seien Sie kompromissbereit: Signalisieren Sie, dass eine bestimmte Lautstärke in Ausnahmefällen durchaus toleriert werden kann, man sich über die Einzelheiten aber noch einigen müsse. In diesem Punkt sollten Sie realistisch in Ihren Forderungen bleiben: Wer Ruhe um jeden Preis fordert, bekommt meist gar nichts. Da ist es besser, zu klären, wann auch mal eine Party gefeiert werden kann.
- Wenn das Gespräch sich im Nachhinein als fruchtlos herausgestellt hat: Suchen Sie Ihre Nachbarn erneut auf und verweisen Sie höflich auf die getroffene Vereinbarung. Erklären Sie, dass Sie, auch wenn Sie hoffen, man könne sich untereinander einigen, notfalls auch bereit sind, den Vermieter einzuschalten.
- Sollte sich dieser Schritt wirklich als erforderlich erweisen: Legen Sie ein Lärmprotokoll an, so dass Sie Ihrem Vermieter genaue Angaben zu Art, Dauer und Uhrzeit der Lärmbelästigung machen können.
- Auf die Zuhilfenahme der Polizei sollten Sie aus taktischen Gründen so lange wie möglich verzichten, denn nicht selten wird das Auftauchen der Freunde in Grün dem Melder der Ruhestörung stark angekreidet und ist so nicht eben förderlich für die weitere nachbarschaftliche Beziehung.