Roller nicht umgemeldet - was tun?

Ein Roller sollte immer umgemeldet werden. Ein Roller sollte immer umgemeldet werden.
Wenn man einen gebrauchten Roller kauft, vergisst man gerne, dass man ihn auch ummelden muss, damit er vollends in das Eigentum übergeht. Aber selbst dann, wenn man den Roller nicht sofort umgemeldet hat, kann das recht problemlos nachgeholt werden.
Peter Oliver Greza
29.09.2011 Peter Oliver Greza

Den Roller nachträglich ummelden

Sie kennen das sicherlich: Der Kaufvertrag über den gebrauchten Roller wurde unterzeichnet, das Gerät überführt und jetzt steht es in voller Pracht vor der eigenen Türe. Vor lauter Freude über das neue Gefährt vergisst man, es umzumelden. Es hat ja schließlich ein gültiges Nummernschild, wie der Vorbesitzer versichert hat. Auch die Unterlagen von der Versicherung hat man vom Vorbesitzer bekommen und es scheint alles in Ordnung zu sein. Irgendwann fällt es einem dann siedendheiß ein, dass man das Ummelden vergessen hat. Was ist nun zu tun?

  1. Am Wichtigsten ist: Bewahren Sie Ruhe! Es ist noch nichts passiert, was einem Strafbestand gleich käme. Ist Roller ein 50ziger, also hat höchsten 45 qqm, ist eine Ummeldung gar nicht nötig. Dennoch sollten Sie bei der Versicherung anrufen und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen. Merkenswert ist, dass bei einem 50ziger oder 25ziger immer das Fahrzeug versichert ist, nicht der Fahrzeughalter. Der Versicherung ist es also im Grunde egal, wer damit fährt bzw. einen Unfall baut.
  2. Sollten Sie gerade auf dem fahrenden Roller sitzen, während der Gedanke an die Ummeldung auftaucht, ist es ratsam, bei der nächsten Möglichkeit anzuhalten, um mögliche Unfälle auszuschließen. Steht der Roller ruhig vor der Haustüre, ist das natürlich nicht nötig.
  3. Als nächster Schritt sollten Sie den Vorbesitzer kontaktieren. Sie sollten abklären, ob er den Roller schon abgemeldet hat, und womöglich den nächsten Besitzer hat eintragen lassen.
  4. Nun sollten Sie in jedem Fall bei der Versicherung anrufen, bei der der Roller angemeldet ist, und sich informieren, welche genauen Schritte weiter zu tun sind. Am besten ist man ehrlich und erwähnt, dass man die Ummeldung bisher vergessen hat. So können die Angestellten besser auf die individuellen Gegebenheiten eingehen.
  5. Das gleiche machen Sie nun bei der örtlichen Zulassungsstelle.
  6. Wahrscheinlich werden Sie nun zu Fuß oder mit dem Bus zu ein, zwei Stellen in der Stadt fahren müssen, um den Roller umzumelden. Vieles kann aber auch per Post erledigt werden. Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
  7. Wenn alle Formalitäten erledigt sind und der Roller offiziell umgemeldet ist, steht dem erleichterten Fahrvergnügen nichts mehr im Weg.
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