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Rollende Woche - was Sie beachten sollten, wenn Sie an Feiertagen arbeiten

Am Feiertag arbeiten - wie werden Sie entschädigt?
Am Feiertag arbeiten - wie werden Sie entschädigt?
Fals Sie an einem gesetzlichen Feiertag schon einmal arbeiten waren, in Zukunft an solchen Tag arbeiten müssen oder eine rollende Woche in Aussicht ist, beachten Sie im folgenden Beitrag die gesetzlichen Vorschriften, um für den Verlust solch eines Tages ordnungsgemäß entschädigt zu werden.

Was Sie benötigen:

  • rechtliche Kenntnisse

Rollende Woche bedeutet nichts anderes, als das in einem Betrieb durchgängig gearbeitet wird. Das heißt 24 Stunden von Montag bis Sonntag und an den Feiertagen. Dies ist sehr häufig der Fall bei Chemie-Betrieben oder aber auch Polizei etc.

Rechtliche Grundlagen zur rollenden Woche

  • Laut §9 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. §10 AZG besagt : Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Musiker etc. sind zulässig
  • Muss man als Arbeitnehmer an einen auf Werktag arbeiten der auf ein Feiertag  fällt, muss der Arbeitgeber einen Ersatzruhetag zur Verfügung stellen, dies muss innerhalb von acht Wochen gewärhleistet werden, einschließich des Beschäftigungstages. Für Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Sie erhalten lediglich die Entgeldfortzahlung wie jeder Arbeitnehmer der an diesen Tag nicht arbeiten ist.
  • Sie bekommen den selben Lohn oder Gehalt an einem Feiertag, ob sie arbeiten sind, oder nicht. Sie haben nur Anspruch auf einen Ersatzruhetag.
  • Für  tarifgebundene Verträge oder Sondervereinbarungen in Ihrem Vertrag weicht das Gesetz natürlich ab. Hier gilt aber positiv für Sie auswirkende Vereinbarungen sind erlaubt. Alles was sich negativer als wie im Gesetzbuch verankert auf Sie auswirkt ist nicht geltend, auch wenn Sie dafür unterschrieben haben.

Lesen sie also erst einmal Ihren Arbeitsvertrag oder die Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie dies beachten, steht dem Erholungsausgleich der rollenden Woche nichts mehr im Wege.

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