Riester-Rente für Beamte - so sorgen Sie richtig vor

Auch Beamte können Wohn-Riester nutzen. Auch Beamte können Wohn-Riester nutzen.
Mit der Öffnung der Riester-Rente für Beamte können jetzt auch Beamte die Einschnitte in der Altersversorgung kompensieren. Besonders rentabel wird die Förderung durch die Kinderzulage.
Uwe Rabolt
14.04.2011 Uwe Rabolt

Mit der Riester-Rente Pensionseinbußen kompensieren

Nicht von Beginn an, aber seit einigen Jahren, sind Sie auch als Beamter im Rahmen der Riester-Rente förderberechtigt.

  • Auf Grund der Kürzung bei den Ruhegehältern ist auch für Sie eine zusätzliche Altersversorgung sinnvoll. Die Bezüge im Alter basieren auf einem Eintritt in den Ruhestand im Alter von 65 Jahren. Für jeden Monat, den Sie als Beamter vorher aus dem Dienst ausscheiden möchten, wird Ihre Pension um 0,3% gekürzt, maximal auf 36 Monate. Dies führt zu empfindlichen Einschnitten.
  • Für Beamte gelten bei einer Riester-Rente die gleichen Förderungen wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
  • Ihr Sparbeitrag beläuft sich auf vier Prozent des Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro. Für Sie selbst gibt es eine Förderung von 154 Euro jährlich. Nicht-berufstätige Ehepartner werden bei Abschluss eines eigenen Vertrages ebenfalls mit 154 Euro gefördert. 
  • Für kindergeldberechtigte Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden, beträgt die Förderung 185 Euro. Wurde das Kind nach dem 31.12.2007 geboren, ist die Zulage 300 Euro  im Jahr.
  • Um die volle Förderung zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie den persönlichen Mindestbeitrag, wie oben beschrieben, leisten. 

Beamte profitieren in allen Anlagesparten

Die Frage, die sich Ihnen als Sparer stellt, ist die nach der Wahl der richtigen Riester-Rente.

  • Da der Gesetzgeber eine eine Garantierente vorschreibt, sind alle Varianten sicher. Entscheidend ist jetzt zum einen Ihre Anlegermentalität als auch die Verwendung.
  • Ein Beamter, der Wohneigentum als Altersversorgung betrachtet, hat die Möglichkeit, statt einer tatsächlichen Rente die Riester-Rente zur Entschuldung des selbstgenutzten Wohneigentums zu verwenden.
  • Wenn Sie eine lange Vertragslaufzeit vor Augen haben, sind Sie mit einer Investment-Rente sicher auch gut bedient. Sie ist zwar stärker kostenbelastet, aber durch die Entwicklung der Aktien können diese Kosten langfristig wieder kompensiert werden.
  • Planen Sie, in zwölf oder 15 Jahren in den Ruhestand gehen, sind Sie demgegenüber mit einem Banksparplan besser beraten. Da hier keine Kosten anfallen, ist diese Variante für kurzlaufende Verträge eher geeignet.
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