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Rettungsassistent und Rettungssanitäter - Unterschiede fachgerecht erklärt

Rettungsassistent und Rettungssanitäter sind nicht dasselbe.
Rettungsassistent und Rettungssanitäter sind nicht dasselbe. © Thorsten_Freyer / Pixelio
Die Berufsbezeichnungen Rettungsassistent und Rettungssanitäter werden oft missverstanden. Viele glauben, dass der Assistent dem Sanitäter assistiert oder aber, dass beides ein und dasselbe ist. Dabei unterscheiden sich die Tätigkeitsbereiche erheblich.

Rettungsassistent und Rettungssanitäter haben Unterschiede in der Ausbildung

  • Der Rettungsassistent assistiert nicht  - wie viele glauben - dem Rettungssanitäter, sondern der Sanitäter unterstützt den Assistenten.
  • Der Assistent steht somit über dem Sanitäter und unterstützt wiederum den Notarzt.
  • Im Gegensatz zum Sanitäter ist der Assistent ein gesetzlich anerkannter Beruf und kann nach Bestehen einer zweijährigen Ausbildung ausgeübt werden.
  • Die Bezeichnung Rettungssanitäter kann dagegen bereits nach drei Monaten erlangt werden.
  • Eine Weiterbildung vom Sanitäter zum Assistenten ist möglich.

Die Tätigkeitsbereiche von Assistent und Sanitäter

  • Der Rettungsassistent hat fast die gleichen Rechte wie ein Notarzt.
  • Sein Aufgabenbereich ist es, den Patienten zu transportieren und die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transportes zu erhalten.
  • Er versorgt den Patienten, bis der Notarzt eintrifft und assistiert diesem danach.
  • Wenn kein Notarzt verfügbar ist oder benötigt wird, hat der Assistent die Verantwortung für den Patienten zu übernehmen.
  • Im Gegensatz zum Notarzt darf der Assistent nicht alle Medikamente vergeben, es sei denn, der Patient schwebt in Lebensgefahr und der Notarzt ist noch nicht eingetroffen.
  • Der Rettungssanitäter bereitet den Krankentransport vor und ist für das Fahren des Rettungs- und Notarztwagens oder des Notarzteinsatzfahrzeuges verantwortlich.
  • Er kann Erste Hilfe leisten und darf auch in einem Notfall eingreifen. Außerdem unterstützt er den Assistenten bei der Versorgung des Patienten.
  • Nach dem Krankentransport ist der Sanitäter für die Reinigung und Desinfektion der Rettungsmittel verantwortlich und muss das Fahrzeug auf Einsatzfähigkeit prüfen. Zudem dokumentiert er die Einsätze.
  • Sanitäter sind nicht nur bei Rettungsdiensten, sondern auch bei der Feuerwehr und bei Blutspendediensten tätig.

Wenn auch Sie darüber nachdenken, einen der beiden Berufe auszuüben, sollten Sie mindestens 18 Jahre alt sein und den Hauptschulabschluss haben. Außerdem dürfen Sie keine Berührungsängste oder schwache Nerven haben. Sie müssen sowohl physisch als auch psychisch sehr belastbar sein.

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