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Rentenzuschuss beantragen - so klappt's

Kommen Sie mit Ihrer Rente aus?
Kommen Sie mit Ihrer Rente aus?
Leider ist es in Deutschland so, dass es keine gesetzlich festgeschriebene Mindestrente gibt. In Deutschland ist die Rente deshalb auch immer ein spezielles Spiegelbild zu einem beruflichen Leben und den dabei gezahlten Beiträgen. Lesen Sie hier, wie Sie einen Rentenzuschuss beantragen.

Rentenzuschuss im Rahmen der Grundsicherung beantragen

  • Wenn Sie als Rentner eine sehr kleine Rente beziehen, dann können Sie auch einen Rentenzuschuss im Rahmen der Grundsicherung im Alter beantragen. Anspruch darauf haben hilfebedürftige BürgerInnen über 65 bzw. 67 Jahre - abhängig von Ihrem Geburtsjahr - oder Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und in Deutschland leben. Voll erwerbsgemindert sind Sie dann, wenn Sie aus medizinischer Sicht nicht wenigstens drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Ausschlaggebend dafür, ob Sie einen Rentenzuschuss erhalten, ist Ihre tatsächliche Bedürftigkeit, denn es werden Ihr eigenes Vermögen und Ihr zusätzliches Einkommen  anspruchsmindernd berücksichtigt.
  • Wenn Sie im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz  Unterstützung beziehen oder in den letzten 10 Jahren Ihre Bedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben, dann gibt es keinen Rentenzuschuss für Sie im Rahmen der Grundsicherung.

Die Höhe der Leistung muss berechnet werden

  • Die Höhe der Leistung setzt sich aus dem Regelbedarf und angemessenen Miet- und Heizkosten zusammen. Außerdem übernimmt der Staat Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und sogenannte Mehrbedarfe.
  • Der Regelsatz für Alleinstehende sowie für Sie als Haushaltsvorstand beträgt monatlich 359 Euro. Ihre Hanshaltsangehörigen bekommen jeweils 80 Prozent dieses Regelsatzes,  das sind 287 Euro.
  • Wenn Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner zusammen in einem Haushalt leben, dann erhalten Sie beide den sogenannten "Mischregelsatz". Das sind 90 Prozent des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand, also für jeden 323 Euro.
  • Diesen Rentenzuschuss in Form der Grundsicherung können Sie zunächst für zwölf Kalendermonate beantragen. Danach stellen Sie jeweils einen Folgeantrag, bei dem die Bedürftigkeit erneut überprüft wird.
  • Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, und zwar bei Ihrem zuständigen Sozial-/Grundsicherungsamt. Im jeweiligen Landratsamt erhalten Sie Auskunft darüber.
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