Rentenzahlung bei Tod eines Angehörigen kündigen - so geht's

Beim Tod erlischt der Rentenanspruch. Beim Tod erlischt der Rentenanspruch.
Wie die Rentenzahlung beim Tod zu behandeln ist. Beim Tod eines Rentners wird in den nächsten drei Monaten nach Bekanntwerden des Todes die Rentenzahlung fortgeführt.
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Die Rentenzahlung läuft bis zur Abmeldung

  • Haben Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht oder läuft Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Erreichen des normalen Rentenalters, brauchen Sie eigentlich nicht viel tun, um die Rente zu erhalten. Hierbei wird durch die deutsche Rentenversicherung der Postrentendienst beauftragt, die entsprechend hohe Rente an Sie auszuzahlen. Dabei wir Ihre Rente bei Rentenerhöhung oder Änderung des Krankenkassenbeitrags automatisch angepasst.
  • Dies hat allerdings nichts mit möglichen Zahlungen der Pflegeversicherung zu tun, denn dies sind zwei getrennte Sachen. Hinsichtlich der Rentenzahlung können Sie sich unter Umständen einen Teil Ihrer Rente auszahlen lassen, dann erhalten Sie allerdings während des betreffenden Zeitraums keine Rentenzahlung mehr und müssen an die deutsche Rentenversicherung ein formloses Schreiben richten, in dem Sie die normale Weiterzahlung der Rente anfordern.

Bei Tod kommen noch drei Zahlungen

  • Verstirbt einer Ihrer Angehörigen, der bislang Rente erhielt, so müssen Sie eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde an die deutsche Rentenversicherung in Münster senden. Diese sendet ihnen eine Mitteilung, wonach die bisherige Rentenzahlung noch bis zu drei Monate nach dem Ableben Ihres Angehörigen gezahlt wird. Das Ende dieser Rentenzahlung richtet sich dabei nach dem in der Sterbeurkunde angegebenen Todestag Ihres Angehörigen. Nach Ablauf dieser Zahlungen wird die Rentenzahlung automatisch eingestellt.
  • Diese drei Monate dauernde Weiterzahlung nach dem Ableben wird als Sterbevierteljahr bezeichnet, in dem Sie schließlich auch noch Ausgaben aufgrund des Todes Ihres Angehörigen haben werden. Melden Sie den Tod Ihres Angehörigen erst etwas später, so wird die Rentenzahlung trotzdem genau drei Monate nach dem auf der Sterbeurkunde angegebenen Datum eingestellt.
  • Vergessen Sie allerdings die Meldung an die deutsche Rentenversicherung, so wird die zu viel gezahlte Rentenversicherung von der deutschen Rentenversicherung zurückverlangt. Liegt der Zeitpunkt der verspäteten Meldung im Bereich bis zu drei Monaten nach dem Ablauf des Sterbevierteljahres, so verzichtet die deutsche Rentenversicherung noch auf eine Anzeige wegen unberechtigter Vorteilsnahme und vorsätzlichen Betrug. Damit es erst gar nicht so weit kommt, melden Sie den Tod ihres Angehörigen schnellstmöglich, damit die deutsche Rentenversicherung die Rentenzahlung zum Ende des Sterbevierteljahres einstellt.

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  • Bernd Schulze | 26.08.2012, 12:14

    Hallo, ist eigentlich die Frage nach dem Fundus der Gesetze für "Sterbevierteljahr". Gibt's da was?

  • Harry | 23.09.2012, 01:39

    Der Rentenanspruch erlischt am Todestag, allerdings wird noch die volle Rente für den ganzen Sterbenmonat gezahlt. Das sogenannte "Sterbevierteljahr" ist NUR für den EHEGATTEN, also Witwe oder Witwer. KEIN ANDERER Angehöriger hat darauf einen Anspruch. Also nochmal: Diese 3 Monatsrenten erhält nur jemand, der auch ANSCHLIESSEND Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente hat. Sonst niemand. Bei Pensionen ist das ähnlich geregelt.