Mancher Berufstätige spielt mit dem Gedanken, Rentenversicherungsbeiträge zur Erhöhung der Altersrente nachzahlen zu wollen. Aber in welchen Fällen macht das Sinn?
- 08.12.2011 Uwe Rabolt
Rentenversicherungsbeiträge können von allen entrichtet werden
- Inzwischen können fast alle Berufstätige, Angestellte, Selbstständige, Mitglieder von Versorgungswerken und auch Bezieher von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherunge nachzahlen.
- Stichtag dafür ist der 31.3. eines Jahres, damit das gesamte Vorjahr in die Anrechnung kommt. Der Mindestbeitrag beläuft sich aktuell auf 955,20 Euro pro Jahr.
- Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise Ansprüche auf die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente aufrecht erhalten werden sollen.
- Damit dieser Anspruch bestehen bleibt, müssen in den letzten 60 Monaten vor Leistungseintritt mindestens 36 Monatsbeiträge entrichtet worden sein. Dieser Anspruch verfällt, wenn Arbeitnehmer in die Selbstständigkeit wechseln und die Beitragszahlung einstellen.
- Ältere Berufstätige, die ihre Altersrente noch aufbessern wollen, haben in der privaten Versicherungswirtschaft nur wenig Möglichkeiten, noch rentable Rentenversicherungen abzuschliessen.
Nachzahlen - ist das für alle sinnvoll?
- Unstrittig ist, dass jüngere Menschen nicht unbedingt Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen sollten. Selbst die gesetzliche Rentenversicherung räumt auf den Rentenbescheiden ein, dass zusätzliche private Vorsorge als Ergänzung notwendig ist.
- Wer seine Rentenansprüche berechnet hat, und feststellt, dass die Altersrente nicht ausreichend ist, sollte zwingend über eine zusätzliche Ergänzung nachdenken.
- Eine Vergleichsrechnung macht schnell deutlich, ob das Nachzahlen von Rentenversicherungsbeiträgen oder eine private Vorsorgelösung die sinnvollere Alternative sind.