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Rentenbesteuerung bei der Witwenrente - Wissenswertes

Besteuerung der Witwenrente erfolgt gemäß Altersrentenbeginn.
Besteuerung der Witwenrente erfolgt gemäß Altersrentenbeginn. © Rainer_Sturm / Pixelio
Mit der Änderung der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 hat sich auch das Besteuerungsverfahren bei der Witwenrente geändert. Dies gilt allerdings nur für Renten mit Beginn nach dem 31.12.2004.

Rentenbesteuerung wurde grundlegend geändert

  • Der 1. Januar 2005 brachte grundlegende Änderungen für die Rentenbesteuerung. Das betraf nicht nur die Altersrente, sondern auch die Witwenrente, private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. 
  • Betroffen waren allerdings nur Renten mit Beginn nach dem 31.12.2004, beziehungsweise private Vorsorgeverträge, welche nach dem 31.12.2004 policiert wurden. 
  • Hintergrund ist die Rentenbesteuerung. Im Jahr 2005 waren 50 Prozent der Rentenleistung steuerpflichtig, dieser Satz steigt um zwei Prozent jährlich bis 2020, danach bis 2040 um jährlich ein Prozent, bis die einhundertprozentige Besteuerung erfolgt. 
  • Allerdings steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente nicht jedes Jahr für den einzelnen. sondern es gilt der Steueranteil im Jahr des Rentenbeginngs für die gesamte Leistungsdauer.
  • Bezog Ihr Mann ab 2005 Rente 2005, und die Witwenrente beginnt im Jahr 2012,müssen Sie nur 50 Prozent der Rente für die gesamte Leistungsdauer jährlich versteuern, liegt der Beginn der Altersrente des Mannes im Jahr 2012, so beträgt Ihr steuerpflichtiger Anteil bei 64 Prozent. 

Private Witwenrente wird mit Ertragsanteil besteuert

  • Hintergrund für die ansteigende Rentenbesteuerung der Witwenrente ist die erhöhte Abzugsfähigkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufstständischen Versorgungswerken und zur Rürup-Rente. Auch hier steigen die abzugsfähigen Beiträge in Zwei-Prozentschritten, beginnend im Jahr 2005 bei 60 Prozent.
  • Bei privaten Rentenversicherungen, die steuerlich nicht gefördert werden, können Sie auch eine Witwenrente einschliessen. Die Rentenbesteuerung privater Altersvorsorge erfolgt nach der Ertragsanteilsbesteuerung. 
  • Der Ertragsanteil einer Rente ergibt sich aus dem Eintrittsalter des Begünstigten bei Rentenbeginn. Sind Sie bei Rentenbeginn 65 Jahre, so beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent. Das heißt, bei einer Rente in Höhe von 100 Euro sind 18 Euro mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. 
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