Sie können die Rentenzahlung früher beantragen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie in diesem Leben genug gearbeitet haben und früher als zu dem jetzt erhöhten Rentenalter die Rentenauszahlung zu beantragen, sollten Sie verschiedene Sachen berücksichtigen.
- 14.12.2011 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Wie Sie Rentenauszahlung früher bekommen
- Die im Jahre 2005 beschlossene Rentenanpassung für die Rente ab 67 Jahre sorgte nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei den Gewerkschaften für reichlich Gesprächsstoff. Leider haben alle Diskussionen nichts genützt und die Erhöhung des Rentenalters war beschlossene Sache.
- Dabei kommt es für die Rentenauszahlung auf Ihr Geburtsjahr und das Jahr des Rentenbeginns an. Sind Sie noch vor dem 01. Januar 1947 geboren, so können Sie noch den Luxus genießen, ohne Abschlag in Rente zu gehen, wenn Sie bis dahin insgesamt 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Hierzu zählen auch die Zeit bei der Bundeswehr sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen trotzdem Beiträge in die Rentenkasse geflossen sind.
Lebensabend ist nicht gleich genießen
- Sind Sie beispielsweise im Jahre 1948 geboren, so besteht bei Ihnen die Möglichkeit, mit 65 Jahren plus 1 Monat ohne Abschläge in Rente zu gehen. Hier hat sich der Gesetzgeber etwas ganz Besonderes ausgedacht, denn sobald Sie auch nur einen Monat vor Beginn des regulären Renteneintrittsalters Ihren Rentenantrag stellen, so müssen Sie für den Rest Ihres Lebens mit einem monatlichen Abschlag von 0,3% Ihrer regulären Rentenauszahlung rechnen.
- Sind Sie allerdings erst nach dem 01. Januar 1964 geboren, so können Sie ohne Abschlag erst mit der Vollendung des 67. Lebensjahres Ihre Rentenauszahlung ohne Abschläge genießen. Für jeden Monat, in dem Sie früher in Rente gehen möchten, werden die bereits besagten 0,3% abgezogen. Rechnen Sie diese Zeit auf 6 Monate hoch, so haben Sie schon einen regelmäßigen monatlichen Abschlag von 1,8% hinzunehmen.
- Bei den Behinderten und anerkannten Beziehern von Erwerbsunfähigkeitsrente hat sich seit der Rentenreform allerdings auch etwas Grundlegendes geändert, denn wenn ein Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrente bislang bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres seine Regelaltersrente beziehen konnte, wurde das Rentenalter dieser Personengruppe ebenfalls angehoben, und zwar müssen Sie jetzt bis zum vollendeten 63. Lebensjahr Ihre Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen, bevor Sie ohne Abzug die Rentenauszahlung erhalten.