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Rente: Wie sie steuerfrei bleibt - verständlich erkärt

Bezieher kleiner Renten zahlen trotz Alterseinkünftegesetz keine Steuern.
Bezieher kleiner Renten zahlen trotz Alterseinkünftegesetz keine Steuern.
Wenn Sie sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden, können Sie allen bisherigen Ärger mit Kollegen und Vorgesetzten ad acta legen. Nicht ganz so einfach geht das mit dem Finanzamt, welches sich mehr und mehr zu einem lebenslangen Begleiter entwickelt. Wer wenig und auschließlich Rente bezieht, muss sich um etwaige Steuerzahlungen keine Gedanken machen. Doch selbst wenn die Behörde von Ihnen eine Steuererklärung verlangt, können Rentenzahlungen steuerfrei bleiben.

Alle in Deutschland gemeldeten Bürger erhalten eine Steuer-Indentifikationsnummer. Diese gilt unverändert ein ganzes Leben lang. Bereits Kleinkinder erhalten eine Nummer. Später kann das Finanzamt die Renteneinkommen von Rentnern prüfen und Steuern erheben.

Einkünfte unter Grundfreibetrag - Rente immer steuerfrei

  • Wer als Rentner davon ausgeht, mit Steuererklärungen nichts zu tun haben, muss sich unter Umständen eines Besseren belehren lassen. Denn das Finanzamt prüft anhand der persönlichen Steuer-Indentifikationsnummer alle Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben, ob das nicht doch notwendig wird.
  • Rentner müssen bei Ihrer Steuerklärung vor allem die Anlage R beackern. Steuerfrei sind Ihre Rente und weitere Einkommen, wenn deren jährliche Gesamtsumme den Grundfreibetrag von 8004 Euro für Alleinstehende (Verdoppelung für Verheiratete) plus diverser Pauschalabzüge nicht übersteigt.
  • Als Ruheständler ist Ihre Rente meist dann steuerfrei, wenn Sie nicht zu den Beziehern hoher Renten gehören oder Zusatzeinkünfte wie Mieten, Kapitalerträge und Betriebsrenten erzielen.

Rentner und ihre Steuerlasten

  • Am besten haben es alle jenen Rentebezieher, deren Rentenbeginn vor 2005 liegt. Hier zahlen Alleinstehende keine Einkommensteuer, wenn die gesetzliche Rente nicht mehr als 1.575 Euro im Monat beträgt. Weitere Einkünfte beziehen sie dann nicht. Jedes Jahr sind so etwa 18.900 Euro steuerfrei. Für Ehepaare erhöhen sich die Beträge um jeweils das Doppelte.
  • Wenn Sie ab 2005 in Rente gehen, sieht die Besteuerung anders aus.  Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich um 2 Prozent, dann ein Prozent. Der besteuerte Anteil liegt dann bei 50 Prozent, im Jahr 2040 bei 100 Prozent.
  • Ein Rentner mit Rentenbeginn in 2006 muss 52 Prozent versteuern. Wenn Sie in 2012 in Rentenbezüge erhalten sind diese nur noch zu 36 Prozent steuerfrei, 64 Prozent müssen versteuert werden.

Wenn die 64 Prozent in der Summe unter dem Grundfreibetrag von 2012 (8.004 Euro) liegen, dann müssen Sie weder mit Schreiben vom Finanzamt rechnen noch Steuern zahlen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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