Rente nach Tod - so sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Was geschieht nach Ihrem Ableben? Was geschieht nach Ihrem Ableben?
Es ist zwar ein leidiges und sehr unbeliebtes Thema, aber es sollte trotzdem noch zu Lebzeiten geklärt werden: Wie sieht es mit einer Rente nach dem Tod aus, damit Ihre Angehörigen abgesichert sind?
Manuela Träger
12.01.2012 Manuela Träger
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Warum eine Rente nach dem Tod sinnvoll ist

  • Selbstverständlich bekommt Ihr Lebenspartner nach wie vor eine Rente, wenn Sie verstorben sind. Doch wird wird diese Rente sowohl auf einen bestimmten Zeitraum als auch auf einen Betrag begrenzt.
  • Damit Sie trotzdem Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod absichern können, sollten Sie eine private Rentenversicherung abschließen, die Ihren Angehörigen zugutekommt.

Rente nach Tod mit einer Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung wurde erfunden, damit die Angehörigen finanziell abgesichert werden können, wenn der Hauptverdiener stirbt. Hierbei sollten Sie aber einiges beachten:

  • Sie haben bei einer Kapitallebensversicherung die Wahlmöglichkeit, ob Sie das Kapital in einem Betrag oder als monatliche Rente auszahlen lassen möchten.
  • In beiden Fällen muss eine Bezugsperson eingetragen werden, an der das Kapital ausgezahlt wird.
  • Beachten Sie jedoch, dass - wenn dieser Person etwas geschieht - keine weitere Person eingetragen ist, die das Kapital erhält. In diesem Fall wird das Kapital der Erbmasse zugeschrieben und entsprechend unter den Erben verteilt.
  • Dies bedeutet, dass eventuell die falschen Personen nach Ihrem Ableben Ihr Vermögen erben.
  • Ferner müssen Sie beachten, dass die Lebensversicherung meistens erst bei Auszahlung versteuert wird. Aus diesem Grund sollten Sie genau überlegen, ob die Auszahlung eines einmaligen Betrages günstiger oder schlechter ausfällt als die monatliche Zahlung.

Mit privater Rentenversicherung für eine Rente sorgen

  • Eine private Rentenversicherung wird in der Regel abgeschlossen, damit der Versicherte in seinem Ruhestand finanziell abgesichert ist. Sollte er jedoch versterben, dann kann diese Rente ebenfalls als Absicherung für Angehörige verwendet werden.
  • Als Versicherter müssen Sie bei Vertragsabschluss den Bezugsberechtigten eintragen, der nach Ihrem Tod die monatliche Rente erhalten soll.
  • Sollten Sie keine Person eingetragen haben, dann tritt für die Rentenzahlung nach Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Selbstverständlich müssen Sie in beiden Fällen - Lebensversicherung und Rentenversicherung - abwägen, wie hoch das Kapital ausfallen soll und ob dies in Relation mit den zu zahlenden monatlichen Beiträgen während Ihrer Lebenszeit steht. Ferner müssen Sie besonders bei einer Rentenversicherung auf die Wartezeit achten und ob diese grundsätzlich nicht erst dann in Kraft tritt, wenn Sie bereits in den Ruhestand eingetreten sind.

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