Die Kisten sind gepackt, die Freude auf die neue Wohnung ist groß, doch halt, da war doch noch etwas: Die alte Mietwohnung muss bei Auszug ja auch noch einer Renovierung unterzogen werden. Was müssen Sie dabei beachten, damit es keinen Ärger mit dem Vermieter gibt?
- 14.01.2011 Sandra Christian
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- Mietvertrag
So klappt es mit der Mietwohnungsrenovierung bei Auszug
- Bevor Sie sich bei Auszug an die Renovierung Ihrer Mietwohnung machen, sollten Sie sich Ihren Mietvertrag genau durchlesen. Welche Vereinbarungen wurden tatsächlich mit dem Vermieter getroffen?
- Klauseln, die eine generelle Totalrenovierung der Wohnung bei Auszug verlangen, ohne dabei auf die Vertragsdauer oder auf die Dauer des Mietverhältnisses einzugehen, sind von Haus aus unwirksam.
- Viel mehr ist darauf zu achten, ob schriftlich vereinbarte Fristenpläne für Renovierungsarbeiten während der Mietzeit eingehalten wurden. Wenn Sie die vereinbarten Renovierungen während der Mietzeit ordnungsgemäß ausgeführt haben, kann der Vermieter bei Auszug aus der Mietwohnung nur die Schönheitsreparaturen verlangen, die - eine normale vertragsgemäße Abnutzung vorausgesetzt - tatsächlich erforderlich sind.
- Alternativ dazu können Sie mit dem Vermieter auch vereinbaren, dass er einen Kostenvoranschlag für die Renovierung der Mietwohnung einholt, und Sie einen prozentualen Anteil der Kosten übernehmen, der sich nach dem Grad der Abnutzung und nach der vergangenen Zeit seit der letzten Renovierung richtet. Dabei können Sie auch selbst einen Kostenvoranschlag einholen und Ihrem Vermieter vorlegen.
- Wenn Sie die Renovierung der Mietwohnung selbst übernehmen, müssen Sie die Arbeiten sachgemäß ausführen und qualitativ hochwertige Materialien verwenden (z. B. wisch- bzw. waschfeste Farben). Ansonsten kann der Vermieter von Ihnen Schadensersatz verlangen.
- Am besten ist es, mit dem Vermieter bereits im Voraus alle offen Fragen zur Renovierung der Mietwohnung zu klären. Das erspart unnötigen Ärger und Streit.