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Reiserücktrittversicherung nachträglich abschließen - das ist zu beachten

Schicksalsschläge verderben jegliche Urlaubsfreude.
Schicksalsschläge verderben jegliche Urlaubsfreude.
Wenn Sie eine Urlaubsreise buchen, gehen Sie davon aus, diese auch antreten zu können. Um sich gegen das Risiko einer Erkrankung oder sonstiger Schicksalsschläge abzusichern, können Sie eine Reiserücktrittversicherung abschließen. Haben Sie bereits gebucht, ist der Abschluss nachträglich zeitlich nur noch bedingt möglich. Dann zählt jeder Tag.

Verreisen Sie, sollten Sie sich zusätzlich absichern. Rein theoretisch müssen Sie damit rechnen, dass Sie vor Antritt der Reise erkranken. Nach Reiseantritt kann es sein, dass Sie aus schwerwiegenden Gründen sofort nach Hause fahren müssen. Diese Fälle können Sie durch den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung absichern.

Reiseveranstalter haben Informationspflicht über Reiserücktrittversicherung

  • Buchen Sie als Individualurlauber oder Geschäftsreisender einzelne Reiseleistungen, müssen Sie sich selbst um den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung kümmern. Die Institution, bei der Sie buchen, braucht Sie nicht über diese Möglichkeit zu informieren. Wenn, dann erfolgt die Information freiwillig als Serviceleistung
  • Bei der Buchung einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittversicherung ausdrücklich hinzuweisen (§ 6 II Nr. 9 BGB-InfoV). Dieser Leistungstatbestand deckt Schicksalsschläge vor Reiseantritt ab. Außerdem muss er Sie auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseabbruchversicherung informieren. Sie können beide Leistungstatbestände gesondert oder im Paket buchen.

Nachträglich gelten für den Versicherungsabschluss Ausschlussfristen

Möchten Sie die Versicherung nachträglich nach der Buchung abschließen, müssen Sie zeitliche Fristen berücksichtigen. Im Idealfall schließen Sie die Versicherung gleichzeitig mit der Buchung ab.

  • Ausgangspunkt ist, dass Sie sich mit der Reiserücktrittsversicherung gegen unerwartete und überraschend eintretende Schicksalsschläge absichern möchten. Dazu gehören u.a. schwere Unfälle, unerwartete schwere Krankheiten, Impfunverträglichkeiten, Schwangerschaften und Schäden am Eigentum. Je länger Sie mit dem Versicherungsabschluss warten, desto vorhersehbarer wird rein theoretisch auch das Risiko.
  • Ein extremes Beispiel: Zehn Tage vor Reiseantritt erhalten Sie beim Arzt die Diagnose, dass Sie sich mit einer Krankheit infiziert haben und sich im Krankenhaus behandeln lassen müssen. Wollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch die Versicherung abschließen, wäre der Abschluss für das Versicherungsunternehmen ein schlechtes Geschäft.
  • Um das Risiko zeitlich einzugrenzen, können Sie die Reiserücktrittversicherung nachträglich nicht unbegrenzt abschließen. Die AGB der Versicherer enthalten alle eine Ausschlussfrist. Beispiel Hanse-Merkur-Versicherung: Danach müssen Sie die Prämie für die Reiserücktrittversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bezahlen. Buchen Sie kurzfristiger, müssen Sie die Versicherung spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung abschließen.
  • Die Ausschlussfristen sind bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich ausgestaltet. Bei der Buchung im Reisebüro können Sie sich bereits informieren. Wenn Sie die Reiserücktrittversicherung nachträglich online abschließen wollen, werden Sie automatisch auf diese Frist hingewiesen. Sofern die Ausschlussfrist bei einem Versicherer  greift, können Sie alternativ einen anderen Versicherer suchen. Vielleicht finden Sie noch eine für Sie günstigere Ausschlussfrist. Außerdem sollten Sie die teils erheblich unterschiedlichen Prämien vergleichen.

Die Reiserücktrittversicherung ist empfehlenswert. Sie müssen immer mit Schicksalsschlägen rechnen. Der Kostenaufwand beträgt circa ein Prozent des Reisepreises. Im Verhältnis zu den teils enormen Stornokosten ist der Kostenaufwand überschaubar.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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