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Reiserücktrittsversicherung für einen Flug - das ist zu beachten

Eine Reiserücktrittsversicherung ist immer sinnvoll.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist immer sinnvoll.
Endlich ist er da, der langersehnte Urlaub. Die Reise ist geplant und eigentlich kann's losgehen. Doch was ist, wenn die Reise aus welchen Gründen auch immer nicht angetreten werden kann? Wann und warum eine Reiserücktrittsversicherung für einen Flug sinnvoll ist, sollen die folgenden Hinweise zeigen.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ?

  • Eine Reiserücktrittsversicherung für einen Flug sollten Sie vor allem dann abschließen, wenn im Voraus Zahlungen geleistet werden sollen. Wichtig ist sie auch dann, wenn wegen Krankheit, Unfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen eine Reise nicht angetreten werden kann. Zu beachten ist, dass es hier Tarife mit sogenanntem Selbstbehalt gibt, d. h. dass hier eine Selbstbeteiligung in der Regel in Höhe von 20 % des Reisepreises von Ihnen als Reisender getragen werden muss.
  • Zu beachten ist auch, dass eine Reiserücktrittsversicherung für einen Flug nicht mehr greift, wenn Sie eine Reise bereits angetreten haben, Sie Ihren Koffer bereits aufgegeben oder eingecheckt haben. Tritt dann noch ein unvorhergesehenes Ereignis ein, würde eine Reiseabbruchversicherung greifen. Diese würde im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls während des Urlaubs entweder den gesamten Reisepreis oder den Restwert erstatten.

Wissenswertes über eine derartige Versicherung für einen Flug

Da manche Reiseveranstalter bei nicht-Antreten einer Reise Stornogebühren von bis zu 90 %, bei manchen Fluggesellschaften sogar bis zu 100 % der Reisekosten verlangen, ist eine derartige Versicherung auf jeden Fall sinnvoll.

  • Eine Reiserücktrittsversicherung für einen Flug tritt ein, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Gründe hierfür können eine schwere Erkrankung, ein Todesfall innerhalb der Familie, eine Schwangerschaft, ein unerwarteter Einberufungsbefehl oder aber gerichtliche Vorladungen sein. All diese Gründe müssen allerdings belegt werden können.
  • Die Gründe, die bei einer derartigen Versicherung abgesichert sind, werden in der Regel im Versicherungsvertrag festgelegt, was Sie beachten sollten. Bei einigen Gesellschaften sind beispielsweise Gründe wie eine Krankheit, die bereits vor Reiseantritt bestand, die Trennung vom jeweiligen Reisepartner oder Probleme mit dem jeweiligen Arbeitgeber wegen des Urlaubs nicht mit abgesichert. Reiserücktrittsversicherungen, die in Reisebüros angeboten werden, erstatten in der Regel nur bei Krankheit oder Todesfällen.
  • Reiserücktrittsversicherungen werden von jeder Fluggesellschaft angeboten. Die Konditionen einer Reiserücktrittsversicherung sind von Airline zu Airline unterschiedlich. Beachten sollten Sie, dass die Airlines bestimmte Obergrenzen für die Erstattung der Reisekosten vorsehen. Ist Ihnen die Obergrenze zu niedrig, haben Sie auch die Möglichkeit, anderweitig eine Police abzuschließen.
  • Nach Prüfung und Genehmigung eines Anspruchs durch die Versicherung werden Ihnen im Versicherungsfall eine evtl. geleistete Anzahlung auf den Reisepreis, der bereits gezahlte Reisepreis, die Stornogebühren sowie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise entstanden sind, vom Versicherer erstattet.
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