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Reiserücktritt ohne Versicherung - so gehen Sie vor

Reiserücktritt immer frühzeitig erklären.
Reiserücktritt immer frühzeitig erklären.
Wer den Reiserücktritt erklären muss, zahlt Stornierungskosten. Ohne Versicherung kann es teuer werden. Also müssen Sie versuchen, Ihren Kostenaufwand möglichst gering zu halten. Dies gelingt, wenn Sie die Regeln kennen.

Wenn Sie eine Reise aus persönlichen Gründen stornieren müssen und den Reiserücktritt erklären, verlangt der Reiseveranstalter oder der Leistungsträger, bei dem Sie die Pauschalreise oder die einzelne Reiseleistung gebucht haben, Schadensersatz.

  • Er ist dazu auch berechtigt, da Sie schließlich den Vertrag brechen. Auf Ihre Gründe und Motivation kommt es dabei nicht an. Auch wenn Sie oder ein Mitreisender erkranken oder einen Unfall erleiden, können Sie keineswegs kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Ohne Versicherung tragen Sie allein das Risiko.
  • Für Risiken dieser Art hätten Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen können. Diese würde die Stornierungskosten abzüglich eines gewissen Selbstbehaltes Ihrerseits übernehmen.
  • Sie können diese Versicherung in der Regel aber nur bis dreißig Tage vor Reisebeginn abschließen.

Je früher der Reiserücktritt, desto geringer die Kosten

  • Ansonsten gilt es, den Reiserücktritt möglichst frühzeitig zu erklären. Je länger Sie warten und je mehr der Tag des Reiseantritts herannaht, desto teurer wird es. Die Reiseveranstalter sehen in ihren allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen und einzelne Reiseleistungen zeitlich gestaffelte Stornierungsbeträge vor. Immerhin haben Sie das Recht, jederzeit vom Reisevertrag zurückzutreten.
  • Da der Reiseveranstalter aber normalerweise die von Ihnen gebuchten Leistungen nicht mehr verkaufen kann, ist er berechtigt, den ihm dadurch entstehenden Schaden geltend zu machen. Nicht zuletzt ist er auch gegenüber den Leistungsträgern vor Ort in der Verantwortung, bei denen er seinerseits die Reiseleistung für Sie reserviert hat. Auch er muss dem Leistungsträger den Verdienstausfall ersetzen.
  • Bei der Festsetzung der Entschädigung muss der Reiseveranstalter die durch Ihren Reiserücktritt ersparten Aufwendungen berücksichtigen (entfallende Verpflegungskosten, Zimmerservice), ebenso den möglichen Weiterverkauf der Reiseleistungen im Last-Minute-Geschäft.
  • Um den Aufwand einer detaillierten Abrechnung zu ersparen, kann er die Stornierungsbeträge pauschalieren. Eine Pauschale von 100 % ist regelmäßig unangemessen und rechtswidrig.
  • Rein theoretisch können Sie versuchen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen, als der, den der Reiseveranstalter mit seiner Stornopauschale geltend macht. Dies kann der Fall sein, wenn der Reiseveranstalter Ihren Reiseplatz tatsächlich an eine andere Person weiterverkaufen konnte und sämtliche Plätze seines Kontingents ausgebucht hat. Dann wäre ihm allenfalls der Buchungsaufwand für Ihre Buchung zu ersetzen.
  • Erklären Sie den Reiserücktritt immer schriftlich. Sie können den Reiserücktritt auch in dem Reisebüro erklären, in dem Sie die Reise gebucht haben. Ansonsten richten Sie Ihre Stornierung direkt an den Reiseveranstalter, dessen Adresse Sie dem Reiseprospekt oder Ihrer Reisebestätigung entnehmen können.

Statt Versicherung Umbuchung oder Ersatzperson stellen

  • Notfalls können Sie auch noch versuchen, eine Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt vorzunehmen und hoffen, dass der Reiseveranstalter kulanterweise einen Teil der Stornokosten auf den neuen Reisepreis anrechnet.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie dem Reiseveranstalter eine Ersatzperson als Reisenden benennen. Er kann dafür eine Umbuchungsgebühr verlangen. Allerdings kann er den Dritten auch zurückweisen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (zum Beispiel kein Visum bekommt). So haben Sie die Möglichkeit, auch ohne Versicherung Ihren Schaden gering zu halten. Notfalls inserieren Sie Ihr Reiseangebot in der Zeitung.

Wegen der Details lesen Sie die allgemeinen Reisebedingungen Ihres Reiseveranstalters.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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