Alle Kategorien
Suche

Reisepass - was Sie bei der Antragstellung beachten sollten

Reisepass - Antragstellung ohne Geburtsurkunde bei Vorlage des alten Dokuments.
Reisepass - Antragstellung ohne Geburtsurkunde bei Vorlage des alten Dokuments.
Wer sich innerhalb der EU auf Reisen begibt, benötigt für die Einreise lediglich seinen gültigen Personalausweis. Für den Trip in außereuropäische Staaten wird in der Regel ein Reisepass notwendig. Beantragen kann man einen Reisepass bei den örtlichen Einwohnermeldeämtern. In einigen Fällen wird dabei das Vorlegen einer Geburtsurkunde verlangt.

Jeder Deutsche muss ab einem Alter von 16 Jahren über ein gültiges Personaldokument verfügen. Das kann ein Personalausweis oder ein Reisepass sein. Auch Kinder unter 16 Jahren können einen Personalausweis erhalten, um innerhalb von Europa zu reisen.

Bei der Antragstellung für einen Reisepass ein gültiges Identitätsdokument vorlegen 

  • Wer einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragt, muss dabei ein gültiges Identitätsdokument vorlegen. Je nach Fall kann das Dokument unterschiedlich sein.
  • Bei einer Erstbeantragung eines Personalausweises wird die Vorlage der Geburtsurkunde verlangt. Ist man im Besitz eines Personalausweises, übernimmt dieser bei der Beantragung eines Reisepasses die Funktion des gültigen Identitätsdokuments. 
  • In einigen Fällen kann die Meldebehörde eine Geburtsurkunde auch dann verlangen, wenn ein Personalausweis bei der Reisepassbeantragung vorgelegt wurde. Hier geht es der Behörde meist um einen Datenabgleich. Die Daten in der Geburtsurkunde sollen mit bisherigen Ausweisdaten verglichen werden. Ein unrichtig ausgestelltes Personaldokument ist nicht nur ungültig, sondern auch in seiner Änderung teurer als die Prüfung einer Geburtsurkunde. 

Wie man eine Geburtsurkunde erhält

  • Wer von der Meldebehörde zur Vorlage einer Geburtsurkunde gebeten wird, hat diese nicht in jedem Fall sofort zu Hause liegen.
  • Um eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu erhalten, wendet man sich an das zuständige Standesamt des Geburts- und Wohnortes.
  • Wer nicht mehr im Ort seiner Geburt wohnt, schreibt dem Standesamt, das für die Eintragung in das Geburtenregister zuständig war, und erhält dann die gewünschte Geburtsurkunde in Abschrift. Verbunden ist das Anfertigen mit einer Gebühr. 

Wer seinen Reisepass verliert und keinen Personalausweis zur Identifizierung vorlegen kann, muss in jedem Fall eine Geburtsurkunde bei der Antragstellung vorlegen.

Teilen: