Für Auslandsreisen mit dem Kind, sollten Sie rechtzeitig einen Kinderreisepass beantragen. Erkundigen Sie sich jedoch vorher, welche Ausweisdokumente In Ihrem Reiseland anerkannt und benötigt werden.
- 22.11.2010 Karla Pauer
Die zuständige Stelle für die Beantragung eines Kinderpasses ist wie bei allen anderen Ausweisdokumenten auch das Passamt bzw. das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Wer darf den Reisepass beantragen?
- Antragsberechtigt sind Eltern, Vormünder und andere Familienmitglieder, die die Obhut für das Kind übernommen haben. Sollten beide Eltern sorgeberechtigt sein, ist für den Antrag eine Einverständniserklärung des bei der Beantragung nicht anwesenden Elternteils notwendig.
- Sollten Sie das alleinige Sorgerecht haben, muss dies in einigen Fällen nachgewiesen werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich telefonisch bei Ihrem Einwohnermeldeamt.
Das brauchen Sie für den Reisepass für Kinder
- Das Kind, für das der Reisepass beantragt werden soll, muss zur Antragstellung in jedem Fall mitgenommen werden, da die vorgelegten Fotos mit dem Kind verglichen werden.
- Sie benötigen aktuelle biometrische Fotos des Kindes, die den Richtlinien der Bundesdruckerei entsprechen. Diese können Sie auf der Website der Bundesdruckerei nachlesen, allerdings kennen sich die meisten Fotografen mit den Richtlinien für biometrische Fotos aus.
- Außerdem benötigen Sie zur Antragstellung die Geburtsurkunde des Kindes und als Antragssteller Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument.
- Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro. Sie sollten also zur Antragstellung unbedingt Bargeld in dieser Höhe mitbringen.