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Recht auf zusammenhängenden Urlaub - so machen Sie Ihre Ansprüche beim Arbeitgeber geltend

Erklären Sie dem Chef in Ruhe, dass Sie Ihr Recht auf zusammenhängenden Urlaub beanspruchen möchten.
Erklären Sie dem Chef in Ruhe, dass Sie Ihr Recht auf zusammenhängenden Urlaub beanspruchen möchten.
Urlaub – die schönste Zeit im Jahr. Hierauf haben Arbeitnehmer auch einen Rechtsanspruch. Und nicht nur das. Mindestens einmal im Jahr steht es ihnen sogar zu, ihr Recht auf zusammenhängenden Urlaub geltend zu machen.

Was Sie benötigen:

  • Arbeits- oder Tarifvertrag
  • Urlaubsplan
  • Urlaubsantrag

Recht auf Erholung steht jedem Arbeitnehmer zu

  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Erholungsurlaub. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Beschäftigten mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr und damit mindestens vier Wochen Urlaub zu.
  • Der gesetzliche Anspruch auf 24 Urlaubstage bemisst sich auf eine Arbeitswoche von sechs Tagen. Effektiv sind es bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage pro Jahr. Tarifverträge und individuell geschlossene Arbeitsverträge schreiben jedoch oft auch längere Urlaubsansprüche fest.  
  • Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) räumt im § 7 Arbeitnehmern zugleich das Recht ein, 12 Tage – also mindestens zwei Wochen – als zusammenhängenden Urlaub zu nehmen.
  • Hintergrund des gesetzlich verankerten Rechts auf zusammenhängenden Urlaub ist der so zu erlangende Erholungseffekt, den jeder Arbeitnehmer braucht, um neue Energie für die Tätigkeit zu schöpfen.
  • Nur im Ausnahmefall darf von dieser rechtlichen Regelung abgewichen werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es in der Urlaubsplanung Überschneidungen mit anderen Kollegen gibt, deren Urlaubsantrag unter sozialen Aspekten vorrangig bewilligt werden muss (z.B. bei Kollegen mit schulpflichtigen Kindern, die auf die Ferienzeit angewiesen sind).
  • Ist es notwendig, z.B. den Sommerurlaub aufzuteilen, müssen zu einem anderen Zeitpunkt mindestens einmal im Jahr 12 Werktage zusammenhängender Urlaub gewährt werden.

So setzen Sie Ihren zusammenhängenden Urlaub durch

  • Tragen Sie sich rechtzeitig in den Urlaubsplan mit einem zusammenhängenden Urlaub von 12 Tagen ein. Bedenken Sie aber, dass in den meisten Betrieben zusätzlich vor dem geplanten Urlaubstermin ein Urlaubsantrag zu stellen ist.
  • Reichen Sie pünktlich – am besten schon etwa vier Wochen vor dem im Urlaubsplan angegebenen Zeitpunkt – den Antrag mit ihrem Rechtsanspruch auf zusammenhängenden Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber ein.
  • Ordnet der Arbeitgeber an, dass lediglich immer nur eine Woche zusammenhängender Urlaub beantragt werden kann, sollten Sie ihn auf seine Fürsorgepflicht und das Bundesurlaubsgesetz hinweisen.
  • Informieren Sie den Betriebsrat oder bitten sie die Gewerkschaft um Unterstützung, falls der Arbeitgeber Ihren Urlaub zerstückeln will.
  • Verweigert Ihr Arbeitgeber grundlos die Zustimmung zu Ihrem Urlaubsantrag, können Sie Ihr Recht auch gerichtlich durchsetzen. Bitten Sie notfalls einen Anwalt bzw. die Gewerkschaft um Unterstützung, wenn Sie juristischen Beistand bei der Durchsetzung benötigen.
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