Rechnung schreiben - das sollten Sie beachten

Erstellen Sie eine Rechnung nach dem marktüblichen Schema. Erstellen Sie eine Rechnung nach dem marktüblichen Schema.
Selbstständige und Freiberufler müssen Rechnungen schreiben, um sich ihre Leistungen vergüten zu lassen. Einige Regeln müssen Sie beim Erstellen einer Rechnung beachten.
Karla Pauer
26.01.2011 Karla Pauer
Themen der Anleitung Finanzamt Finanzen Rechnung Steuernummer
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So schreiben Sie eine Rechnung

  1. Wie beim Anschreiben müssen Sie auch auf Ihrer Rechnung oben links Ihre Unternehmensadresse setzen sowie die Steuernummer Ihres Unternehmens, die Sie vom Finanzamt erhalten, wenn Sie eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen.
  2. Unter Ihre Kontaktdaten gehören Name und Adresse des Adressaten Ihrer Rechnung.
  3. Für das Finanzamt ist eine fortlaufende Rechnungsnummer wichtig, um Ihre Einnahmen nachvollziehen zu können.
  4. Notieren Sie zuvorderst um welchen Auftrag bzw. Leistung es sich handelt. Wenn es um eine Abschlagzahlung geht, können Sie das an dieser Stelle erwähnen. Viele Firmen verteilen darüber hinaus eine eigene Rechnungsnummer für Ihre Buchführung, die Sie dann ebenfalls in Ihre Rechnung schreiben müssen.
  5. Definieren Sie möglichst detailliert die abzurechnende Leistung. Je nachvollziehbarer die abgerechnete Leistung, desto überzeugender ist die Rechnung. Es steht Ihnen frei, in welcher Form genau Sie dies tun, in der Regel können Sie Einzel- oder Stückpreise nennen, wenn dies sinnvoll ist und anschließend die einzelnen Beträge summieren.
  6. Ob Sie Mehrwertsteuer erheben müssen erfahren Sie vom Finanzamt. Wenn Sie damit einmal angefangen haben, müssen Sie diese Praxis allerdings fortführen. Berufsanfänger müssen im ersten Jahr Ihrer Tätigkeit keine Mehrwertsteuer erheben. Ebenfalls darauf verzichten können Kleinunternehmer mit jährlichen Einnahmen unterhalb 17.000 Euro. Die Einstufung als Kleinunternehmer müssen Sie allerdings beim Finanzamt beantragen.
  7. Ganz wichtig ist die Nennung Ihrer Bankverbindung.
  8. Die Bitte, den Betrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums, üblich sind 14 Tage bis 3 Wochen, anzuweisen, ist optional aber durchaus sinnvoll.
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Leser-Tipps (1) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • Kleeblatt | 06.08.2011, 20:37

    Im Prinzip wurde hier vom Verfasser alles richtig aufgelistet. Wichtig finde ich auch zu erwähnen wenn kein Skontoanzug gewünscht wird und sie die Zahlung ohne Abzug wünschen. Es sollte auch immer der Gerichtsstand angegeben werden falls es zu gerichtlichen Schritten kommt.

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