- 18.01.2012 Britta Odendahl
Jeder kennt das, in wenigen Monaten sehen frisch renovierte Wohnungen von Rauchern deutlich abgenutzter aus als Wohnungen von Nichtrauchern. Versuchen Sie, Gegenmaßnahmen zu treffen, um diesen Effekt abzumildern.
Hinweise für Raucher in der Wohnung
- Raucher dürfen grundsätzlich in Mietwohnungen rauchen. Sie sollten lediglich für eine gute Belüftung sorgen. Nur so lässt sich eine stärkere Abnutzung der Wohnung ein wenig aufhalten. Schönheitsreparaturen sind bei Rauchern auch nicht öfter notwendig als bei Nichtrauchern. Daher darf das Rauchen nicht vertraglich untersagt werden, da dies eine überraschende Klausel wäre.
- Ihr Vermieter darf grundsätzlich nur das Rauchen in Gemeinschaftsräumen - wie zum Beispiel dem Flur oder dem Aufzug - untersagen.
- Sie sollten als Raucher, der in seiner Wohnung raucht, regelmäßig Ihre Gardinen waschen. Sie können die Couch mit einem Geruchsneutralisierer einsprühen und so verhindern, dass der Qualm von den Textilien aufgenommen wird.
- Gehört zu Ihrer Wohnung ein Balkon, sollten Sie unbedingt in Betracht ziehen, nur noch auf Ihrem Balkon zu rauchen. So verhindern Sie, dass es in Ihrer Wohnung verqualmt riecht und die Wandfarbe schneller nachfärbt. Dies ist die ideale Lösung. Sie kommen so auch öfter an die frische Luft und können so vielleicht die Menge an Zigaretten reduzieren.
Renovierungstipps für Raucher
- Raucher sollten ihre Wohnung nicht in einem strahlenden Weiß anstreichen. So dunkeln die Wandecken schneller aus und Sie haben hässliche Wohnflecken hinter den Bildern. Verwenden Sie eher einen Cremefarbton oder eine kräftigere, intensive Farbe.
- Lüften Sie Ihre Wohnung viel. So können die Textilien den Rauch wieder abgeben und Sie können wieder tief durchatmen.