Quittung ausfüllen - so machen Sie es richtig

Als Privatperson kommt man selten in die Lage eine Quittung ausfüllen zu müssen. Falls Sie aber doch mal eine Quittung ausstellen müssen, können Sie das mit Hilfe der richtigen Anleitung und eines Quittungsblockes aus dem Schreibwarenladen ganz einfach richtig machen.
Anne Leibl
17.09.2010 Anne Leibl
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Quittungsblock (am besten selbstdurchschreibend)
  • Beginnen Sie das Ausfüllen der Quittung oben rechts in der Zeile "Netto EUR" mit dem Nettobetrag. In der Zeile darunter können Sie die Mehrwertsteuer ("MwSt.") angeben.
  • Falls Sie nur den Gesamtbetrag in Brutto angeben wollen, tragen Sie diesen bei "Gesamt EUR" in die dritte Zeile ein.
  • Zeile Nummer 4 der Quittung ist die Spalte "EUR in Worten". Hier tragen Sie den jeweiligen Betrag ein. Jedoch nicht in Ziffern, sondern wirklich ausgeschrieben als Wort. Dies hat den Sinn, dass Beträge weniger leicht gefälscht werden können und keine Kommafehler beim Ausfüllen entstehen können. Wer nämlich 100,00 Euro mit 10000 Euro verwechselt, wird den Fehler spätestens merken, wenn er "einhundert" oder "zehntausend" ausschreibt.
  • Das Feld "von" sollte den Namen der Person erhalten, für den Sie die Quittung ausfüllen. Also Herr oder Frau XY oder eine Firma.
  • Darunter kommt im Feld "für" der Verwendungszweck, also der Zweck, für den das Geld aufgewendet wird. Zum Beispiel "Spende" oder "Winterreifen".
  • Nun fehlt noch die Zeile "Ort/Datum", die Sie einfach mit Ihrem Ort und dem aktuellen Datum ausfüllen. Rechts unten unterschreiben Sie als Empfänger die Quittung und dort findet auch (wenn vorhanden) Ihr Stempel Platz.
Diese Anleitung
helpster
15.12.2010 Videoproducer helpster

Leser-Tipps (4) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • Hr. Uysal | 08.03.2011, 12:05

    Beim Ausfüllen der Quittung haben Sie den Cent-Betrag ebenfalls in Wort ausgeschrieben - das ist doch falsch! Es sind nur die Euro-Beträge auszuschreiben, denn rechts daneben steht "Cent wie oben". Mit freundlichen Grüßen M. Uysal

  • Hr. Plucik | 29.06.2011, 07:35

    Herr, Uysal, Sie haben natürlich Recht. Man schreibt nur den Euro-Betrag aus. Außerdem darf man als Privatperson keine Mehrwertsteuer ausweisen, dies gilt nur für Selbstständige (mit Ausnahmen). Mit freundlichen Grüßen M. Plucik

  • Yvonne | 14.07.2011, 18:07

    Eine Frage zu diesem Thema. Ich (Selbstständig) habe mir einen neuen quittungsblock gekauft. In dieem waren dann diese weissen Duchschlag Blätter enthalten, die glaube ich allerdings nur zum Schutz dienen sollen und nicht der entgültige Durchschlag sein soll!??? Jetzt habe ich anfangs einige quittungen ausgestellt und habe nun nur noch den weissen durchschlag. Sind diese jetzt gültig? Ich wäre euch sehr dankbar!

  • Anne Leibl | 18.07.2011, 08:30

    Hallo Yvonne, es gibt verschiedene Arten von Quittungsblöcken, es gibt sogar welche ohne Durchschlag. Wie sehen denn die weißen Durchschläge bei Dir aus? Wenn alles gut leserlich ist, was Du auf dem Originalblatt ausgefüllt hast, hast Du alles richtig gemacht. Gruß, Anne

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