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PVZ-Kündigung richtig vornehmen

PVZ: Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften.
PVZ: Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften.
Sie beziehen eine Zeitung oder eine Zeitschrift über die PVZ? Sie möchten das Abonnement kündigen, wissen aber nicht, auf was Sie achten müssen? Lesen Sie hier, wie Sie die PVZ-Kündigung richtig vornehmen.

So nehmen Sie die PVZ-Kündigung vor

Wenn Sie eine PVZ-Kündigung vornehmen wollen, haben Sie in der Regel dort ein Abonnement über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen.

  • Wenn Sie nicht sicher sind, wie lange das Abo läuft bzw. wann Sie die PVZ-Kündigung vornehmen können, helfen Ihnen folgende Anhaltspunkte aus dem BGB § 309 Nr. 9: Sie dürfen als Abonnent nicht länger als 2 Jahre an den Abovertrag gebunden werden.
  • Wenn sich der Abovertrag stillschweigend verlängert, darf der automatisch verlängerte Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten. Das heißt, wenn Sie nicht aktiv gekündigt haben und sich Ihr Abovertrag verlängert, können Sie diesen nach Ablauf von einem Jahr kündigen.
  • Die reguläre Kündigungsfrist für ein Abonnement beträgt 3 Monate, die sich auch nicht nach einer automatischen Vertragsverlängerung ändern darf.
  • Grundsätzlich hat eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen. Auch hier regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im § 126, was Schriftform bedeutet. Sie können allerdings davon ausgehen, dass wenn Sie die Kündigung eigenhändig handschriftlich unterschreiben, der Schriftform erfüllt ist.
  • Verzichten Sie auch niemals auf eine schriftliche Kündigung bzw. die schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung aus Gründen der Beweisführung in einem eventuell späteren Rechtsstreit.
  • Folgende Punkte sollte Ihre Kündigung ebenfalls enthalten: Ihr Name und Ihre komplette Anschrift, das aktuelle Datum, Ihre Vertragsnummer bei der PVZ, die Nennung des Kündigungsdatums (z. B. "Hiermit kündige ich zum 1.1.2012"). Wenn Sie das Kündigungsdatum nicht wissen, kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit der Angabe genauen Auslaufsdatums Ihres Abonnements.
  • Bindender Zeitpunkt für Ihre rechtzeitige Kündigung ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht das Absendedatum.

Wichtiges über die Pressevertriebszentrale

  • Die Pressevertriebszentrale, abgekürzt PVZ genannt, ist ein großer von Verlagen unabhängiger Dienstleister für den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. Gleichzeitig übernimmt sie auch Verwaltungs- und Betreuungsaufgaben Ihrer Kunden.
  • Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften heißt, die Lieferung dieser, in periodischen Abständen, direkt zu Ihnen nach Hause.
  • Für diesen Dienst werden Sie angeworben und müssen für das von Ihnen mit der PVZ abgeschlossenen Abonnements einen monatlichen oder jährlichen Betrag bezahlen.
  • Die PVZ regelt dafür die Auftragsbestätigung, Auftragsabwicklung (Versand der Zeitungen) und die richtige Rechnungsstellung zwischen Ihnen und dem Verlag.
  • Gleichzeitig stellt die PVZ auch sicher, dass die abonnierte Zeitung bzw. Zeitschrift wiederkehrend und zum richtigen Zeitpunkt bei Ihnen eintrifft.
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