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Provisorischer Personalausweis - Hinweise

Vergessen Sie bei EU-Reisen nicht Ihren Personalausweis
Vergessen Sie bei EU-Reisen nicht Ihren Personalausweis
Provisorischer Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Ihnen Ihr aktueller Ausweis gestohlen worden ist oder anderweitig verloren gegangen ist. Auch können dringende Reisen ein Grund sein, warum Sie diesen Ersatzausweis beantragen können.

Was Sie benötigen:

  • Passbild
  • alter Ausweis oder noch gültiger Reisepass oder Familienstammbuch
  • 10 Euro alternativ ALG2-Bescheid für Härtefallregelegung

Personalausweis - kurz erklärt

Obwohl es sich bei dem Personalausweis um einen Identitätsausweis handelt, steht dort tatsächlich der Begriff Personalausweis und nicht Personenausweis geschrieben. Der Begriff Personal bedeutet in dem Fall nicht, dass die Ausweisinhaber Personal der BRD ist und somit Beamter ist. Derartiges denken manchmal Ausländer.

  • Auf dem Personalausweis, der elektronisch lesbar ist, sind der Name, aktuelle Adresse, die ausstellende Behörde, Geburtsdatum enthalten. Ebenso Ausstellungsdatum, Gültigkeit und die Unterschrift des Inhabers. Für Fotos gibt es genaue Vorschriften. Größe und Augenfarbe  sind ebenso registriert. Der Ausweis hat eine Sondergröße und eine eigene lange für jede Person individuelle Nummer. Seit wenigen Jahren gibt es ihn im Scheckkartenformat.
  • Interessant wird es, wenn man diesen mit Laserkopierer fotokopiert. Dann sind viele weitere Sicherheitsmerkmale erkennbar, die man sonst mit normalem Blick nicht sieht. Teilweise durchziehen Fäden, Reliefs und Mikrochip-ähnliche Strukturen den Ausweis. Es handelt sich dabei um einen RFID-Chip mit 13,56 MHz. Bei den neuen Ausweisen können auch optional Fingerabdrücke gespeichert werden. Der neue Ausweis hat übrigens auf Wunsch eine integrierte Online-Ausweisfunktion.
  • Es ist gesetzliche Vorschrift für jeden Bundesbürger ab 16 Jahren den Personalausweis mit sich zu führen. Darunter gibt es keine Ausweispflicht für Kinder.
  • Mit dem Ausweis können Sie EU-weit reisen. Kinder benötigen jedoch einen Reisepass. Für Reisen außerhalb der EU benötigen Sie auf jeden Fall einen Reisepass. Zur Not kann an der Grenze oder sogar am Flughafen ein provisorischer Reisepass ausgestellt werden.

Provisorischer Ausweis – so bekommen Sie ihn

Ein provisorischer Personalausweis wird von den Bürgerämtern ausgestellt. Er wird in der Amtssprache als vorläufiger Personalausweis bezeichnet. Umgangssprachlich ist es ein provisorischer.

  • Sie können im Internet nach schauen, ob es ein Bürgeramt in Ihrer Nähe gibt. Denn man muss nicht unbedingt in das Haupt-Einwohnermeldeamt gehen. Er kostet 10 Euro, aber es gibt Härtefallregelungen.
  • Der vorläufige Personalausweis ist ein einfacher ausgedruckter auf Sonderpapier gedruckter Ausweis, mit all Ihren Daten und einem Foto. Er ist nicht laminiert und kann also gefaltet werden. Er kann sofort mitgenommen werden und mit ihm können Sie EU-weit reisen. Es ist ein offizielles Ersatzdokument, das nur kurzzeitig gültig ist.
  • Sie können mit Ihrem Foto einfach direkt zum Bürgeramt gehen. Bringen Sie ihren alten oder den Reisepass mit oder Auszüge aus dem Familienstammbuch.
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