Privatkreditvertrag - was Sie dabei beachten sollten

Jede zusätzliche Verschuldung ist eine Last. Jede zusätzliche Verschuldung ist eine Last.
Die Kreditvergabepolitik der Banken nötigt viele Menschen dazu, einen Privatkreditvertrag abzuschließen. Auch bei dieser Art der Liquiditätsbeschaffung sollten Sie einige Gegebenheiten einbeziehen.
Volker Beeden
30.01.2012 Volker Beeden
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
  • Bonität

Privat Geld leihen soll neudeutsch jetzt "wulfen" heißen. Ganz richtig ist das aber nicht. Denn wenn Sie sich Geld leihen, sei es bei einer Bank oder bei einer Privatperson, ist dies ein ganz normaler Vorgang. Beim "wulfen" kommt lediglich noch die Ausnutzung besonderer persönlicher Beziehungen dazu, denen der Geruch der Korruption anhaftet.

Privatkreditvertrag kann eigenständige Risiken beinhalten

  • Einen Privatkreditvertrag können Sie mit einer Person schließen, die Sie persönlich kennen und zu der Sie eine Vertrauensbeziehung haben. Infolge der eingeschränkten Kreditvergabepraxis der Banken bieten aber auch private Institutionen Darlehen an. Sie treten als Vermittler zwischen privaten Geldgebern und Kreditinteressenten auf.
  • Wenn Sie sich im Familien- oder Bekanntenkreis Geld leihen, gehen Sie ein gewisses Risiko ein. Sollten Sie mit der Rückzahlung des Darlehens oder mit der Zinszahlung Probleme bekommen, leidet voraussichtlich Ihre Beziehung zum Kreditgeber. Sie riskieren den Bruch einer Freundschaft oder einer guten Beziehung, der sich auf Ihre gesamte Familie auswirken kann. Sie wissen: Bei Geld hört die Freundschaft meist, wenn auch nicht immer, auf.
  • Diese Art Privatkreditvertrag sollten Sie eigentlich nur in Betracht ziehen, wenn Ihre Bonität so schlecht ist, dass Sie anderswo keinen Kredit mehr bekommen. Auch die privaten Kreditvermittler und ihre Geldgeber setzen eine gewisse Bonität und gesicherte Einkommensverhältnisse voraus. Wenn Sie kein geregeltes Einkommen haben, kommen Sie auch bei einer dieser Kreditvermittlungsplattformen nicht zum Zuge.

Leihen Sie sich nicht leichtsinnig Geld

  • Leihen Sie sich nur Geld, wenn Sie davon ausgehen dürfen, dass Sie es zurückzahlen können. Es ist nicht immer sinnvoll, sich in einer schwierigen Situation zusätzlich zu verschulden. Prüfen Sie vorab Ihr Einsparpotenzial. Versuchen Sie mit aller Kraft, ohne zusätzliches Geld über die Runden zu kommen.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie einen Kreditvermittler einbeziehen. Leisten Sie keinen Provisionsvorschuss. Zahlen Sie erst, wenn Sie Ihr Darlehen erhalten haben. Fallen Sie keinem Kredithai in die Hände, egal wie schwierig Ihre Lage ist.

Immer die Schriftform verwenden

  • Auf jeden Fall sollten Sie einen Privatkreditvertrag schriftlich abschließen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten festschreiben. Die Schriftform liegt auch in Ihrem Sinne, da Sie auch die Kündigungs- und Rückforderungsmöglichkeiten des Geldgebers klar definieren sollten.
  • Der Vertrag sollte als Darlehensvertrag bezeichnet und klargestellt werden, dass das Geld nicht als Geschenk gedacht ist.
  • Im Privatkreditvertrag müssen der Zinssatz und die Tilgung festgelegt sein, ferner die Art und Weise des Kapitaldienstes, wann also welche Beträge zurückgezahlt werden müssen.

Details der Rückzahlung regeln

  • Sie sollten ansprechen, wie die Tilgungsbeträge auf die Restforderung angerechnet werden. Bei einer sofortigen Anrechnung sollten Sie einen Zins- und Tilgungsrechner im Internet benutzen. Im einfachsten Fall verrechnen Sie die bezahlten Tilgungsbeträge am Jahresende auf die Forderung, sodass der Restforderungsbestand am Jahresende den Zinsbetrag am Jahresanfang bestimmt.
  • Geregelt werden muss, wann das Darlehen insgesamt zurückgezahlt sein soll.
  • Sie müssen regeln, was bei einem Zahlungsrückstand  passiert.
  • Soll eine Sicherheit gestellt werden, ist zu besprechen, wann und wie diese gestellt und verwertet werden darf.
  • Die Übergabe des Geldes sollte, wenn es nicht überwiesen wird, quittiert werden.
  • Beachten Sie, dass die Zinsen aus einem Privatkreditvertrag für den Darlehensgeber abgeltungssteuerpflichtig (25 %) sind.
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