Privatinsolvenz: Konto gekündigt - was tun?

Kämpfen Sie für Ihr Konto. Kämpfen Sie für Ihr Konto.
Sie haben aufgrund Ihrer Privatinsolvenz von Ihrer Bank das Konto gekündigt bekommen und müssen sich zusätzlich zu Ihrer schwierigen finanziellen Lage nun mit der Bank streiten.
Liyah García Ferreira
26.05.2011 Liyah García Ferreira
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Kündigung des Kontos verhindern

  • Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren, denn eines wissen die meisten nicht: Selbst wenn Sie noch so sehr verschuldet sind und die Bank Ihnen wegen Ihrer Privatinsolvenz das Konto gekündigt hat, haben Sie dennoch einen Anspruch auf ein Konto. Viele Banken müssen schon allein wegen Ihrer Selbstverpflichtung dieser Aufgabe nachkommen und dürfen Ihnen nicht einfach so kündigen. Jeder Schuldner hat demnach einen Anspruch auf ein Girokonto, das auf Guthabenbasis eingeräumt wird. Sollte Ihre Bank Ihnen dies verweigern, so verstößt das gegen Landesgesetze und Sie hätten vor Gericht gute Chancen, Ihr Anliegen durchzukämpfen.
  • Seit dem 01. Juli 2010 gibt es das Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt), dass Sie vor der Pfändung eines Sockelbetrages schützt und Schuldnern trotz Privatinsolvenz und Schufa-Einträgen die Führung eines Girokontos ermöglicht.
  • Meist beginnt das Drama damit, dass Ihnen die Bank aufgrund von Kontopfändungen das Konto gekündigt hat. Falls dies der Fall sein sollte, dann wäre ein Gesprächstermin bei der Bank zu vereinbaren, um die Angelegenheit mündlich zu klären. Sollte das Gespräch zu nichts führen, empfiehlt es sich, einen Beschwerdebrief an die Bank zu schreiben. Wenn auch dies nichts bringt, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle der Bank, die sich um solche Probleme kümmert.
  • Nur wenn alle Versuche scheitern, führt Sie der letzte Weg vor Gericht. Trauen Sie sich und wehren Sie sich gegen die Bank, die Ihnen das Konto gekündigt hat. Auch wenn Sie das zusätzliche Nerven kostet, lohnt es sich, sich gegen die Banken zu wehren. Sie haben vor Gericht gute Chancen, sich ein Stück Normalität zurückzuerkämpfen. Vorab könnten Sie mit Ihrem Schuldnerberater oder Anwalt erneut die Bank kontaktieren und so noch einmal mit Nachdruck versuchen, die Kündigung des Kontos zu verhindern.
Diese Anleitung
Leser-Tipps (2) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • Frank | 26.05.2011, 08:32

    Besser nicht auf falsche, rechtlich unzutreffende "Tipps" hereinfallen! Hier ist aber auch alles falsch!

  • Liyah García | 30.05.2011, 09:40

    Lieber Frank, vielen Dank für Ihren Kommentar. Also es ist tatsächlich so, dass es ab 01.07.2010 eine Reform zum Kontopfändungsgesetzt gibt. Der Freibetrag liegt nun bei etwa 985,15 €. Das normale Girokonto wird zu einem P-Konto "umgewandelt". Leider ist Ihr Kommentar ein wenig knapp ausgefallen und ich weiß nicht wirklich, was Sie beanstanden. Wenn Sie das noch einmal konkretisieren könnten, wäre das super. Vielen Dank! Liyah

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